a)      Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass Stadtverordneter Hoffmann zuletzt mehrfach auf die aus seiner Sicht unzulängliche Parkregelung im Parkhaus hinter dem Rathaus hingewiesen habe.

Derzeit gelte für den Kellerbereich sowie für das oberste Deck keine zeitliche Beschränkung. Im übrigen Bereich gelte Parkscheibenpflicht zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr mit einer zulässigen Höchstparkdauer von zwei Stunden. Reservierte Stellplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gebe es nicht.

Die Einhaltung der Parkregelung werde derzeit durch das Ordnungsamt strikt kontrolliert. Erfahrungsgemäß werde dies dazu führen, dass in dem Bereich, für den die Parkscheibenpflicht gelte, innerhalb kürzester Zeit eine ausreichende Zahl freier Plätze vorzufinden sein werde, so dass eine Änderung der beschriebenen Regelung derzeit nicht vorgesehen sei.