Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss überweist die Angelegenheit in den Umwelt- und Bauausschuss und empfiehlt, den Ausbau der Erschließungsanlage „Hinter den Höfen“ wie geplant, im Investitionspro­gramm für 2021 vorzusehen.


Ausschussvorsitzende vom Scheidt fasste die Vorlage des Tagesordnungspunktes zusammen. Ihrer Ansicht nach kämen zwei Alternativen in Betracht. Zum Ersten bestünde die Möglichkeit sich dem Verwaltungsvorschlag anzuschließen und den Ausbau der Gesamtstrecke vorzubereiten. Zum Zweiten könne man sich für den vorgezogenen, gegebenenfalls abschnittsweisen Ausbau aussprechen und dazu ein Bauprogramm beschließen. Haushaltsmittel für einen früheren Ausbau stünden nicht zur Verfügung.

 

Stadtverordnete Slupik erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen werde und man sich für das Jahr 2021 mit dem Ausbau befassen solle. Bisher habe es sich bewährt den Ausbau der Straße durchzuführen, wenn ein Großteil der Baulücken geschlossen sei. Ein Vorziehen der Baumaßnahme sei aus Sicht der Fraktion auf einen Zeitraum vor 2020 nicht zu verwirklichen. Daher solle es bei der Planung im Jahr 2021 bleiben.

 

Stadtverordneter Grundmann erklärte ebenfalls, dem Verwaltungsvorschlag folgen zu wollen. Bei einem früheren Ausbau müsse man berücksichtigen, dass Baustellenfahrzeuge die ausgebaute Straße und Gehwege beschädigen und so zusätzliche Kosten entstehen könnten.

 

Der sachkundige Bürger Bani-Shoraka gab an, sich dem Verwaltungsvorschlag nicht anzuschließen. Es bestünden seit dem Jahr 2011 Bestrebungen die Straße auszubauen und die Anwohner würden immer wieder vertröstet. Seit 2011 lebe man dort mit einem Provisorium. Zudem müsse die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen teilte mit, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen. Ihrer Ansicht nach müsse man auch soziale Aspekte berücksichtigen. Es gäbe einige Anwohner, die sich bis 2021 auf die zu erwartenden Anliegerbeiträge vorbereiten müssten. Eine Verkürzung des Zeitraumes sorge hier für zusätzliche Belastungen. 

 

Stadtverordneter Benden sprach sich ebenfalls dafür aus, soziale Aspekte bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen. Man dürfe jedoch nicht außer Acht lassen, dass es bereits seit 2011 Versprechungen zum Endausbau gebe. Die betreffenden Anwohner müssten hier eine weitere Enttäuschung hinnehmen. Seiner Meinung nach seien die letzten Baugebiete alle im einstufigen Ausbau hergestellt worden. Daher sei das Argument der drohenden Beschädigung der Gehwege und Straße nicht ausschlaggebend. Als sozialer Aspekt seien aber auch fehlende Gehwege und Beleuchtung zu berücksichtigen. Er sähe daher die Möglichkeit einen Ausbau in Teilabschnitten umzusetzen. Im Bereich der Neubauten könne man mit dem Ausbau beginnen und den älteren Teil der Straße zuletzt ausbauen. Der Verwaltungsvorschlag bedeute seiner Meinung nach, dass bei einer Ausbauplanung im Jahr 2021 mit einem tatsächlichen Ausbau in den Jahren 2023-24 zu rechnen sei.

 

Stadtverordneter Grundmann führte aus, dass er gerade auch aufgrund der sozialen Aspekte bei einem Ausbaubeginn im Jahr 2021 bleiben würde.

 

Stadtverordneter Conrads teilte mit, dass ein Teilausbau unter Umständen zu höhere Kosten führen könne und dies daher nicht als sozialer Gesichtspunkt betrachtet werden könne.

 

Zum Teilausbau erläuterte technischer Beigeordneter Mönter, dass man sich bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich zu einem ein- bzw. zweistufigen Ausbau entscheiden könne. Also zunächst Kanal und Baustraße herzustellen mit späteren Straßenendausbau. Für die Straße Hinter den Höfen habe man sich für einen zweistufigen Ausbau entschieden. Derzeit würden in Geilenkirchen Neubaugebiete in erster Linie im einstufigen Ausbau erstellt. Sollte man sich für den ausstehenden Straßenendausbau in Teilabschnitten entscheiden, müsse man ein Bauprogramm für den gesamten Bereich erstellen. Er gehe davon aus, dass eine Herstellung in Teilabschnitten zu höheren Kosten führen werde. Mit Kostensteigerungen im Baubereich müsse in den folgenden Jahren immer gerechnet werden.

 

Auf die Frage nach der Vorgehensweise für einen Straßenausbau führte technischer Beigeordneter Mönter aus, dass die Verwaltung erst mit der Beauftragung von Leistungen beginnen könne, wenn das Investitionsprogramm genehmigt worden sei und die Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Ein Vorziehen der Maßnahme käme daher frühestens für das Jahr 2019 in Betracht.

Sodann werde ein Fachingenieur mit der Planung beauftragt und der Plan im Gremium vorgestellt. Dem Rat wird dann die Ausbauplanung vorgestellt und in der Regel wird die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschlossen. Anschließend wird dieser Plan den Anwohnern in einer Bürgerversammlung vorgestellt und es können Einwendungen vorgetragen werden. Unter Kenntnisnahme des Ergebnisses der Einwohnerversammlung entscheide der Rat dann über den Ausführungsplan. Sodann können die Aufträge vergeben werden und der Ausbau kann beginnen. Nach dem Ausbau erfolgt voraussichtlich im folgenden Jahr die Erhebung der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Insgesamt gehe er von einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren aus, ab der Planung bis zum Beitragsbescheid. Sollte eine sofortige Beitragszahlung nicht möglich sein, erinnerte Herr Mönter an die Möglichkeit der Stundung von Beiträgen.

 

Ausschussvorsitzende vom Scheidt fasste zusammen, dass die Verwaltung den vorgesehenen Beginn des Ausbaus für 2021 vorgesehen habe mit der Aufnahme in das Investitionsprogramm. Es bestehe die Verpflichtung, die Straße auszubauen und die Verwaltung habe versucht eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Man müsse davon ausgehen, dass weitere Verzögerungen für den Ausbau zu noch höheren Kosten führen könne. Sodann bat Sie um Abstimmung zum Tagesordnungspunkt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

3

Enthaltung:

1