Sitzung: 13.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 1193/2018
Beschluss:
Die Änderung der Satzung inklusive der Beitragstabelle wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Herr Schulz nahm für die Verwaltung Stellung und zunächst Bezug auf die in Kreis und Stadt Düren beschlossene vollständige Abschaffung der Kindergartenelternbeiträge. Dies habe auch die Diskussion vor Ort angeregt. Daher gehe er noch einmal ausführlich auf die Finanzierungssituation ein.
Das KiBiZ unterstelle, dass 19% der vom Jugendamt geleisteten Kindpauschalen durch Elternbeiträge refinanziert würden. Am Beispiel einer Kita in der Trägerschaft der AWO sehe dies so aus, dass Land und Stadt jeweils 36 % zahlen, der Träger hätte 9 % zu zahlen und die Eltern 19 %. Sei die Summe, die eingenommen werde jedoch geringer als die eingenommenen Beiträge, gehe der Rest ausschließlich zu Lasten der Kommune. In Geilenkirchen entspreche die Summe der Elternbeiträge in Kindertagesstätten zuzüglich der vom Land gezahlten Kompensation für die Beitragsfreiheit bei Vorschulkindern aktuell 14,7 % der Summe der Kindpauschalen. Hierdurch ergebe sich aktuell ein jährlicher Fehlbetrag in Höhe von 283.000€, der von der Stadt zu tragen sei.
Des Weiteren erläuterte er, dass die Stadt den Trägeranteil für 24 Gruppen freier Träger übernehme und der Haushaltsplan hierfür jetzt schon eine Summe von 348.000€ ausweise. Hinzu kämen künftig noch die Aufwendungen für die Kitas in Bauchem und Hünshoven, wobei die Stadt außerdem noch die nicht durch das Land gedeckten Mietanteile übernehme. Dies wäre für die Kita Bauchem ein jährlicher Betrag von 57.000 €. Es gäbe Gründe dafür, die bestehende Beteiligung der Eltern im Moment nicht grundlegend zu ändern. Zum einen trage die Stadt schon seit längerer Zeit Kosten abweichend vom gesetzlichen Finanzierungssystem, um die Versorgung der Familien mit qualitativ anspruchsvollen Betreuungsplätzen zu sichern. Die Stadt wende große Summen auf, um die Errichtung der neuen Kitas zu ermöglichen, wodurch der Zuschussbedarf der Aufgabe sprunghaft ansteige. Zum anderen würden die Kita-Beiträge im Kreis einheitlich erhoben. Die Beiträge entsprächen dem Mittelwert in NRW. Die Jugendämter hätten eine soziale Anpassung der Beitragstabelle vorgenommen, indem die untere Stufe von 15.000€ auf 18.000€ angehoben worden wäre. In der Politik werde vielfach diskutiert, die Anzahl der Gehaltsstufen in der Beitragstabelle stark zu erhöhen, dies schaffe mehr Gerechtigkeit, stelle jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, weil selbst geringe Änderungen der Einkünfte eine Neueinstufung zur Folge hätten.
Der Bund und das Land hätten die Absicht erklärt, die Eltern bei den Kita-Beträgen entlasten zu wollen, weshalb davon auszugehen sei, dass das jetzige Finanzierungssystem nicht mehr ewig erhalten bleibe. Die Verwaltung empfehle daher der Vorlage zuzustimmen.
Stadtverordneter Benden sagte, dass die Tabelle unsozial strukturiert sei und die Grenze der Beitragsfreiheit von 18.000€ auf 27.000€ hochgesetzt werden solle und stattdessen die höheren Einkommensklassen stärker belastet werden sollten. Frau Wegner-Hens warf ein, dass die Beiträge im Kreis aufgrund unterschiedlicher Satzungen nicht einheitlich seien. I. Beigeordneter Brunen stellte noch einmal klar, dass bereits jetzt eine Finanzierungslücke im hohen sechsstelligen Bereich vorläge und es nicht unsozial sei, auf der anderen Seite auch die städtischen Finanzen im Blick zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
2 |