Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung wird gemäß dem vorgenannten Vorschlag des Stadtverordneten Kravanja ergänzt.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung lautet wie folgt:

 

4. Änderung

der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen

 

Vom …

 

 

Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen wird folgendermaßen ergänzt:

 

§ 16

Abstimmungen

 

(2)       Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen. Zunächst werden die Ja-Stimmen, anschließend die Nein-Stimmen und zuletzt die Enthaltungen vom Vorsitzenden abgefragt.

 

(6)       Ein deutliches Abstimmungsergebnis wird mit „einstimmig/mehrheitlich beschlossen/abgelehnt“, ein knappes Abstimmungsergebnis mit der genauen Anzahl der abgegebenen Stimmen in der Niederschrift festgehalten. Auf Antrag einer Fraktion wird das Abstimmungsergebnis genau ausgezählt. Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekannt gegeben.

 

 


Stadtverordneter Jansen erklärte, dass aus der Vorlage nicht hervorgehe, wann die Stimmen ausgezählt würden und wer bestimme, wann ein knappes Ergebnis vorliege. Zudem erkundigte er sich, wer kontrolliere, dass bei der Stimmauszählung nicht zweimal abgestimmt werde. Er sei gegen den Vorschlag, da das bisherige Verfahren lange funktioniert habe.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Vorlage auf einen Vorschlag aus der letzten Ratssitzung zurückzuführen sei. Die Problematik komme überhaupt auf, weil manche Stadtverordnete zwischenzeitlich den Sitzungssaal unangekündigt verlassen würden. Dies erkläre Differenzen in den Stimmverhältnissen bei Abstimmungen.

Es sei grundsätzlich beides möglich; das Ergebnis pauschal festzustellen, oder das genaue Stimmergebnis in der Niederschrift festzuhalten. Sollte die bisherige Vorgehensweise beibehalten werden, könne es den Schriftführerinnen und Schriftführern nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn Differenzen in den Stimmergebnissen entstünden.

 

Stadtverordneter Jansen meinte, dass er in verschiedenen Gremien zugegen sei. Es sei üblich, dass protokolliert werde, wer wann den Raum verlasse. Das vorgeschlagene Verfahren halte er nicht für praktikabel.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass das vorgeschlagene Verfahren nicht neu erfunden worden sei. Bei der Stadt Jülich werde es ebenfalls genutzt. Man habe dort durchweg gute Erfahrungen gemacht. Dennoch verstehe er die Sorge des Stadtverordneten Jansen. Es müsse die Vorgehensweise festgelegt werden, wenn ein knappes Ergebnis vorliege. Er beantragte, den Passus einzufügen: „Auf Antrag einer Fraktion wird das Abstimmungsergebnis genau ausgezählt.“

 

Stadtverordneter Kuhn wies darauf hin, dass es faktisch nur um die Protokollierung gehe. Sobald eine eindeutige Mehrheit für oder gegen einen Beschlussvorschlag stimme, sollte dies so protokolliert werden.

 

Stadtverordneter Benden begrüße die Vorlage der Verwaltung. Sie sei richtig und eindeutig. Er sehe die teils diffusen Ansagen bei der Stimmzählung als das Hauptmanko. Er wünsche sich diesbezüglich genauere Angaben.

Der in der Vorlage vorgeschlagene Absatz 6 solle um den Vorschlag des Stadtverordneten Kravanja ergänzt werden. Aufgrund dessen könne Absatz 2 gestrichen werden. Es sei wichtig, sehen zu können, wer wie abgestimmt habe.

 

Der Ausschuss zeigte in der weiteren Diskussion seine Zustimmung zur Ergänzung des Absatzes 6.

 

Auf die Einwendung des Stadtverordneten Jansen erklärte Stadtverordnete Weiler, dass dies nicht praktikabel sei. Müssten die Schriftführerinnen und Schriftführer zusätzlich darauf achten, sei eine große Menge an Einwendungen gegen die Niederschrift vorprogrammiert; das Hauptaugenmerk müsse auf dem Protokoll der Wortmeldungen liegen. Dieser Feststellung schlossen sich weitere Stadtverordnete an.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

1