Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass unter diesem Punkt erneut die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende behandelt werde. In der ausführlichen Vorlage habe die Verwaltung wie gewünscht die Rechtslage dargestellt und für jeden einzelnen Ausschuss Pro- und Contra-Argumente aufgeführt. Er wies darauf hin, dass man mit einer Ja-Stimme die Entschädigung befürworte und man mit einer Nein-Stimme den jeweiligen Ausschuss von der Regelung des  § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW ausnehme.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass er die Diskussion um dieses Thema nicht nachvollziehen könne. Er präsentierte einen Flyer mit der Aufschrift: „Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 22.03.2018 fällt aus.“ Die Sitzung falle aus, weil es an Themen mangele. Er fasste zusammen, dass die erste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in diesem Jahr am 01.02.2018 45 Minuten gedauert habe. Die zweite Sitzung falle nun aus und die nächste Sitzung würde am 26.04.2018 stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Vorsitzende des Ausschusses bereits 1.200 € erhalten. Er selbst würde sich schämen, für diesen geringen Aufwand entschädigt zu werden.

Die Vorlage besage, dass das Interesse der Öffentlichkeit und der Presse am Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung besonders hoch sei. Das Interesse an der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende sei allerdings um ein Vielfaches höher.

Es sei grenzwertig, zu behaupten, dass der Aufwand für einen Vorsitzenden sehr viel größer sei als für die Mitglieder des Ausschusses. Diese müssten sich genauso mit der Tagesordnung auseinandersetzen und sich vorbereiten. Grundsätzlich hätten Vorsitzende und Mitglieder dieselben Pflichten. Die Vorsitzenden müssten lediglich die Tagesordnung während der Sitzungen abarbeiten. Eine Entschädigung in Höhe von 300 € halte er nicht für angemessen. Die Verwaltung habe festgestellt, dass die tatsächliche Sitzungsdauer des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung weit unter dem Durchschnitt liege. Dies spreche deutlich gegen die Auszahlung der Aufwandsentschädigung. In Geilenkirchen gäbe es weitaus gravierendere Probleme.

Die gestrige Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses habe 45 Minuten gedauert und es habe lediglich einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil gegeben. Dieser sei nicht vom Vorsitzenden, sondern von der Verwaltung und vom Verbandswasserwerk Gangelt GmbH erarbeitet worden.

Zusammenfassend bat er alle Stadtverordneten, sich gegen die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zu entscheiden.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass in der letzten Ratssitzung ausgiebig dargestellt worden sei, dass eine zusätzliche Entschädigung für Ausschussvorsitzende nicht von Nöten sei. Die Bürgerliste sei dafür, grundsätzlich alle Ausschüsse von der Entschädigungsregelung auszuschließen. Die Verwaltungsvorlage liefere hierfür viele Gründe. Klar sei, dass es die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen könnten, wenn sich die Politiker selbst die Taschen füllten. Das kommunale Ehrenamt werde hierdurch geschwächt. Zur Verdeutlichung hielt er eine Karikatur aus der Geilenkirchener Zeitung hoch, die geldgierige Politiker abbildete.

Die Stadtverordneten hätten nun die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken. Er lobte den Stadtverordneten Mesaros. Er habe zu seiner Funktion als Ausschussvorsitzender erklärt, dass er eine Entschädigung aufgrund des geringen Aufwands nicht für notwendig halte.

Er bat die Stadtverordneten Paulus, Conrads und Banzet, sich selbst zu hinterfragen, ob ihr Aufwand als Ausschussvorsitzende die Höhe der Aufwandsentschädigung rechtfertige. Wenn die Öffentlichkeit sie nicht wie die in der Karikatur dargestellten Figuren sehen sollen, sollten sie gegen die Gewährung der Aufwandsentschädigung stimmen. Es handle sich um 18.000 €, die gespart und an anderer Stelle besser eingesetzt werden könnten.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen erklärte, dass sie sich gegen die zusätzliche Entschädigung für alle Ausschussvorsitzenden ausspreche. Es dürfe keine moralischen Gewinner oder Verlierer geben. Aus Gründen der Gleichberechtigung müsse man grundsätzlich für oder gegen die Entschädigung für alle Ausschussvorsitzenden stimmen. Die Erklärung des Stadtverordneten Mesaros sei für alle anderen Ausschüsse folgerichtig.

Die Verwaltungsvorlage sei überwiegend richtig, doch würden beispielsweise Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses wegen verschiedener Aspekte länger dauern als die Tagesordnung hergebe. Zwar habe der Vorsitz des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung wirtschaftliche Auswirkungen, doch die Verwaltung bereite die Ausschusssitzungen federführend vor. Wegen einer negativen Signalwirkung in der Bevölkerung lehne sie die zusätzliche Aufwandsentschädigung ab.

 

Stadtverordneter Banzet erklärte, dass die Diskussion eine negative Außenwirkung angenommen habe. Sie werde nicht mehr auf der Sachebene geführt, sondern als persönliche Fehde. In Richtung des Vorsitzenden Conrads seien Äußerungen regelrecht diffamierend.

Der Rat habe sich die Vorlage gewünscht. Es sei nun an den Stadtverordneten, zu entscheiden, ob die Pro- oder Contra-Argumente für die einzelnen Ausschüsse zutreffen würden. Der tatsächliche Aufwand der Vorsitzenden sei nicht aufgeführt worden. Ein Vorsitzender habe sich beispielsweise geweigert, diesen zu beschreiben.

Die Intention des Gesetzgebers sei gewesen, Ausschüsse mit einer geringen Sitzungshäufigkeit auszuschließen. Hierüber sei bislang noch nicht diskutiert worden. Reine haushaltsrechtliche Gesichtspunkte dürften nicht angeführt werden.

Die Höhe der zusätzlichen Aufwandsentschädigung sei zu hoch. Dies sei der Grund, warum die SPD-Fraktion nicht zustimmen werde. Andere Funktionsträger wie ein stellvertretender Fraktionsvorsitzender erhielten den anderthalbfachen anstelle des doppelten Satzes der Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes. Eine solche Alternative gebe das Gesetz im Rahmen des § 46 GO NRW jedoch nicht her.

Er halte die Facebook-Beiträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Bürgerliste für unangebracht. Vom Grunde her werde eine Entschädigung für Vorsitzende begrüßt.

 

Stadtverordneter Weiler trug einen vorbereiteten Redebeitrag vor. Diesen hat er der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Der Text ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Stadtverordneter Gerads erklärte, dass der Stadtverordnete Weiler das Thema nicht verstanden habe. Vor allem im karitativen Bereich gebe es viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die keine Entschädigung bekämen, gar die Benzinkosten selbst tragen würden. Er selbst sei stellvertretender Fraktionsvorsitzender und erhalte hierfür keine Aufwandsentschädigung. Er würde sich schämen, als Ausschussvorsitzender eine zusätzliche Aufwandsentschädigung anzunehmen.

 

Stadtverordneter Benden kritisierte, dass der Stadtverordnete Weiler gegen Ende seines Vortrages polemisch gegenüber der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Bürgerliste gewesen sei. Die Facebook-Beiträge habe er mit seiner Fraktion abgesprochen; sie würde hinter ihm stehen. Stadtverordneter Kravanja habe die Diskussion wieder auf eine Sachebene bringen wollen. Er erinnerte daran, dass der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur auch schon nur zwei Mal jährlich stattgefunden habe. Die Fraktionen hätten durch Zusatzanträge Sonderausschüsse erzwingen müssen, um wichtige Themen zu besprechen. Diese Initiative sei nicht vom Vorsitzenden ausgegangen. Es sei richtig, dass die Fraktionsvorsitzenden eine erhöhte Aufwandsentschädigung erhalten sollten. Es gäbe leider keine Möglichkeit, über die Höhe abzustimmen. Die Entschädigung für Ortsvorsteher sei eine weitere freiwillige Leistung, die nicht notwendig sei. Die CDU-Fraktion sehe dies jedoch anders. Es sei das gute Recht des Stadtverordneten Conrads, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen, doch sei eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nicht nach außen zu verantworten. Es schade dem Ansehen der Stadtverordneten und der Stadt Geilenkirchen.

 

Stadtverordneter Kravanja wies darauf hin, dass die Aussage des Stadtverordneten Weiler, die Ausnahme aller Ausschüsse sei nicht möglich, falsch sei; dies habe die rechtliche Prüfung ergeben. Es sei ein Märchen, dass der größte Aufwand für den Vorsitzenden in der Vorbereitung der Sitzung liege. Dieser habe im Wesentlichen vier Aufgaben: Er stelle die Tagesordnung auf, leite die Sitzungen, übe das Hausrecht aus und unterschreibe die Niederschrift. In der Verwaltungsvorlage sei zu lesen, dass das Aufsetzen der Tagesordnung nur zu einer geringfügigen Belastung für den Vorsitzenden führe. Tatsächlich bespreche sich kein Vorsitzender mit den Fachämtern, die die Sitzungen vorbereiten würden. Dies könne er aus eigener Erfahrung sagen. Der Aufwand für die Leitung der Sitzung sei zudem überschaubar und vom Hausrecht werde höchstselten Gebrauch gemacht.

Wenn ein Pizzabote eine Pizza liefere, die nicht bestellt worden sei, bekomme er kein Geld. In ähnlicher Form verhalte es sich hier. Durch die Aufgaben, die ein Vorsitzender wahrnehme, entstehe kein Aufwand, der eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 300€ monatlich rechtfertige.

 

Stadtverordneter Jansen erinnerte daran, dass der Rat schon einmal über dieses Thema abgestimmt habe und sich mehrheitlich gegen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung entschieden habe. Es sei ein Formfehler gewesen, diese Entscheidung nicht ausführlich zu begründen. Zu dem damaligen Zeitpunkt habe sich die CDU-Fraktion ebenfalls gegen die Entschädigung ausgesprochen. Es sei fraglich, weshalb sie nun ihre Meinung geändert habe.

Dass der Stadtverordnete Conrads den Landrat eingeschaltet habe, sei sein gutes Recht. Er habe Rechtssicherheit herstellen wollen. Die Zahlung einer Entschädigung sei entgegen der Aussage des Stadtverordneten Weiler nicht verpflichtend. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen würden sich gegen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung entscheiden.

 

Stadtverordneter Paulus erklärte, dass er den Betrag, den er zur Entschädigung seines Aufwandes als Ausschussvorsitzender erhalten würde, spenden würde. Damit wolle er klarstellen, dass er persönlich keinen finanziellen Vorteil habe. Er sei demnach grundsätzlich der Meinung, dass den Vorsitzenden eine zusätzliche Entschädigung gezahlt werden sollte. Es würde sich niemand an seinem Ehrenamt bereichern. Er sei davon überzeugt, dass der Betrag für die meisten nicht einmal reiche, um die Kosten, die bei der Ausübung des Mandates anfielen, zu decken.

Bei allen anderen Funktionsträgern sei nie in Frage gestellt worden, ob ihr Arbeitsaufwand der Entschädigung gerecht werde. Jeder habe einen anderen Arbeitsaufwand, da jeder seine Aufgaben auf unterschiedliche Weise wahrnehme. So sei es auch bei den Ausschussvorsitzenden.

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung sollte nicht an der Dauer oder der Tagungshäufigkeit der Sitzungen festgemacht werden. Vielmehr sollte das kommunale Ehrenamt gewürdigt werden. Die Gemeindeordnung NRW sei geändert worden, weil der Gesetzgeber diese Problematik erkannt habe. Weitere Änderungen in dieser Form würden sicherlich folgen.

Die Stadt Geilenkirchen sei in den letzten Wochen und Monaten ins Lächerliche gezogen worden, weil der Spargedanke in den Vordergrund gestellt worden sei. Um dem entgegenzuwirken, könne ein Teil des Geldes gespendet werden. Dies könne nach außen vertreten werden.

Er finde es traurig, dass die Thematik bereits zum wiederholten Mal diskutiert werde. Es handle sich um einen monatlichen Betrag von ca. 300 €. Höhere Beträge, die andere Funktionsträger erhielten, würden hingegen nicht thematisiert.

 

Stadtverordneter Weiler machte deutlich, dass er zwar einzelne Personen in seinem Redebeitrag erwähnt habe, jedoch die Fraktionen gemeint habe. Seine Fraktion habe festgestellt, dass die Regelung des § 46 GO NRW in Geilenkirchen falsch ausgelegt worden sei. Der Gesetzgeber lasse es leider nicht zu, die Höhe der Entschädigung zu verändern. Wünschenswert sei eine Entschädigung pro Sitzung. Doch lasse das Gesetz auch dies nicht zu.

Es sei die Meinung der CDU-Fraktion, dass die Mehrarbeit der Ausschussvorsitzenden die Aufwandsentschädigung rechtfertige. Von allen bislang vorgetragenen Argumenten überwiege der Sparwille. Die Bürgerliste habe auf ihrer Facebook-Seite richtigerweise festgestellt, dass dieses Argument nicht zähle. Es müssten sachliche Argumente gebracht werden. Im Einzelfall müsse festgestellt werden, ob die Gründe, die in der Vorlage aufgeführt worden seien, ausreichen würden.

 

Stadtverordneter Gerads wies darauf hin, dass die Vorlage bereits klare Argumente liefere, über die abgestimmt werden sollte. Er fordere nochmals die Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer im karitativen Bereich.

 

Stadtverordneter Benden verwies ebenfalls auf die Verwaltungsvorlage und erklärte, dass darüber entschieden werden müsse, ob der Aufwand der Ausschussvorsitzenden der Entschädigung gerecht würde. Neben dem Sparwillen sei das Unverständnis der Öffentlichkeit die Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ein Argument. In der Politik, müssten Entscheidungen vor der Bevölkerung rechtfertigt werden. Die CDU-Fraktion erkläre in verschiedenen Angelegenheiten ihren Willen zu sparen. Hier biete sich die Möglichkeit dafür.

 

Stadtverordneter Banzet stellte klar, dass es nicht darum gehe, die in der Verwaltungsvorlage ausgearbeiteten Argumente gegeneinander abzuwägen. Vielmehr müsse für den jeweiligen Ausschuss die passende Argumentation gewählt werden.

 

Bürgermeister Schmitz dankte an dieser Stelle Frau Beckers-Offermanns für die ausführliche Ausarbeitung der Vorlage.

 

Auf Nachfrage wurde die Befangenheit der Ausschussvorsitzenden verneint.

 

Beschluss zu a):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen dahingehend zu ändern, dass der Umwelt- und Bauausschuss aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

9

Enthaltung:

4

 

Beschluss zu b):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

9

Enthaltung:

4

 

Beschluss zu c):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

9

Enthaltung:

4

 

Beschluss zu d):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen dahingehend zu ändern, dass der Jugendhilfeausschuss aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

9

Enthaltung:

4

 

Beschluss zu e):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen dahingehend zu ändern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

0

Nein:

16

Enthaltung:

4