Bürgermeister Fiedler führte zur Auswertung der vorläufigen Verkehrsführung „Linksabbiegen in die Konrad-Adenauer-Straße nach Ausfahrt aus Parkbuchten und Parkplatz der KSK“ aus, dass nach der Inbetriebnahme der Parkplätze im 1. Bauabschnitt im Mai dieses Jahres die Verwaltung dem Rat vorgetragen habe, probeweise eine Verkehrsführung zuzulassen, welche das Linksabbiegen in die Konrad-Adenauer-Straße in Richtung Theodor-Heuss-Ring beim Ausfahren aus dem Parkplatz der Kreissparkasse bzw. nach Verlassen der Parkplätze im I. Bauabschnitt Konrad-Adenauer-Straße vorsehe. Geprüft werden sollte, ob es

 

a)      zu einer Verkehrsgefährdung durch das Linksabbiegen käme und

b)      die Linksabbiegemöglichkeit Kraftfahrer vermehrt dazu verleiten würde, die Einbahnrichtung der Konrad-Adenauer-Straße zu umgehen und durch Einfahren in die Zuführungsgasse zu den Parkplätzen vom Kreisverkehr aus und Linksabbiegen in die Konrad-Adenauer-Straße ein Schlupfloch zu nutzen.

 

Die Verwaltung könne heute berichten, dass es zu keinerlei Klagen aus der Bürgerschaft zu dieser Verkehrsführung gekommen sei. Besondere Vorfälle in Folge dieser Linkabbiegermöglichkeit seien seitens der Verwaltung nicht beobachtet worden und auch nicht von Dritten gemeldet worden.

Auch habe nicht festgestellt werden können, dass das besagte Schlupfloch auffällig häufig benutzt werde.

 

Wegen der positiven Wirkung dieser Verkehrsführung auf die CO2-Belastung der Innenstadt – unnötige Umleitungsfahrten über den Kreisverkehr und die Haihover Straße könnten vermieden werden – und aufgrund der ausgebliebenen Verkehrsgefährdung schlage die Verwaltung vor, diese Verkehrsführung in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses bis auf weiteres festzuschreiben.