Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Geilenkirchen
a)
zu einer
Verkehrsgefährdung durch das Linksabbiegen käme und
b)
die
Linksabbiegemöglichkeit Kraftfahrer vermehrt dazu verleiten würde, die
Einbahnrichtung der Konrad-Adenauer-Straße zu umgehen und durch Einfahren in
die Zuführungsgasse zu den Parkplätzen vom Kreisverkehr aus und Linksabbiegen
in die Konrad-Adenauer-Straße ein Schlupfloch zu nutzen.
Die Verwaltung könne heute berichten, dass
es zu keinerlei Klagen aus der Bürgerschaft zu dieser Verkehrsführung gekommen
sei. Besondere Vorfälle in Folge dieser Linkabbiegermöglichkeit seien seitens
der Verwaltung nicht beobachtet worden und auch nicht von Dritten gemeldet
worden.
Auch habe nicht festgestellt werden können,
dass das besagte Schlupfloch auffällig häufig benutzt werde.
Wegen der positiven Wirkung dieser
Verkehrsführung auf die CO2-Belastung der Innenstadt – unnötige Umleitungsfahrten
über den Kreisverkehr und die Haihover Straße könnten vermieden werden – und
aufgrund der ausgebliebenen Verkehrsgefährdung schlage die Verwaltung vor,
diese Verkehrsführung in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses
bis auf weiteres festzuschreiben.