Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Zu Beginn der Debatte las der Stadtverordnete Schumacher einen vorbereiteten Beitrag vor. Dieser ist der Niederschrift im Anhang beigefügt.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass er die Diskussion aus den letzten Sitzungen nicht erneut beginnen wolle. Er bemängelte, dass häufig vom Umkehrschluss gesprochen werde. Da ein Ausschuss, der nur drei Mal in fünf Jahren tage, ausgeschlossen werden müsse, sei der Umkehrschluss, dass alle Ausschüsse, die häufiger tagen würden, eingeschlossen werden müssten. Dies sei seiner Meinung nach falsch. Wenn der Gesetzgeber einen Fall abschließend geklärt habe, müssten alle anderen Fälle unterschiedlich behandelt werden. Er sehe jedoch nicht, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle eine abschließende Regelung treffe. Die Argumentation durch den Umkehrschluss entfalte hier dementsprechend keine Wirkung. Die Verwaltung habe Gründe für und gegen den Ausschluss jedes einzelnen Ausschusses von der Regelung formuliert. Er bentonte, dass in der letzten Diskussion untergegangen sei, dass die Bürgerliste jedes Argumente geprüft und abgewogen habe. Auf Grundlage dessen sei sie zu dem Schluss gekommen, dass in jedem Fall die Gründe für den Ausschluss überwiegen würden.

 

Stadtverordneter Mesaros bedauerte, dass man es verpasst habe, mit diesem sensiblen Thema sachlich umzugehen. Als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses sei er klar gegen die zusätzliche Aufwandsentschädigung, da der Ausschuss nicht oft tage. Gleichwohl habe er großen Respekt für die Befürworter der Entschädigung. Der Ausschussvorsitzende, der bei dieser Debatte im Mittelpunkt stehe, habe insbesondere seinen persönlichen Respekt verdient, auch wenn dieser eine andere Meinung als er selbst vertrete.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass es das gute Recht des Stadtverordneten Conrads gewesen sei, den Landrat zu konsultieren. Auf der anderen Seite habe der Rat das Recht, die Vorlage zu prüfen und sich eine Meinung zu bilden. Dabei werde der Name des Stadtverordneten dann z. T. häufiger genannt. Dies sei angesichts des Werdegangs aber verständlich. Die Grünen-Fraktion sei zu dem Entschluss gekommen, nicht für die zusätzliche Aufwandsentschädigung zu stimmen. Die Entscheidung orientiere sich nicht an der Person des Stadtverordneten Conrads. Man habe bereits den Ausschluss aller Ausschüsse von der Regelung beschlossen. Diesen Beschluss habe die CDU-Fraktion mitgetragen. Nachdem der Stadtverordnete Conrads den Beschluss habe überprüfen lassen, habe die CDU-Fraktion ihre Meinung geändert. Dies sei vollkommen in Ordnung. Das Ehrenamt müsse grundsätzlich gestärkt werden, doch gebe es größere Kommunen, die diesbezüglich einen dringenderen Bedarf hätten. Die Öffentlichkeit habe feine Antennen dafür, dass man bei sich selbst großzügig sei, während junge Familien höhere Gebühren zahlen müssten. Man leiste sich genügend freiwillige Ausgaben wie die für Ortsvorsteher.

 

Stadtverordneter Banzet führte aus, dass er dem Beitrag des Stadtverordneten Schumacher in dem Punkt, wie mit dem Thema umgegangen worden sei, zustimme. Der Umgang mit dem Thema bei Facebook sei unmöglich gewesen. Grundsätzlich sei er der Meinung, dass die Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Aufwandsentschädigung verdienen würden. Die Höhe der Entschädigung sei jedoch nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe an dieser Stelle schlecht gearbeitet und zu viele Unklarheiten gelassen. Die SPD-Fraktion werde zu diesem Punkt nicht einheitlich abstimmen.

 

Stadtverordneter Weiler äußerte, dass die CDU-Fraktion bei ihrer Meinung bleiben werde. Die Entschädigung sei bei den meisten Ausschüssen gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe den Kommunen den schwarzen Peter zugespielt und nur einen kleinen Ermessensspielraum gelassen. Die Entscheidung, die im Haupt- und Finanzausschuss gefallen sei, sei aber nicht ermessensfehlerfrei. Sowohl im Schreiben des Landrates als auch in der ausführlichen Sitzungsvorlage werde festgehalten, dass der Ausschluss aller Ausschüsse nicht haltbar sei. Er bitte, dies zu berücksichtigen. Aufgrund des Schreibens des Landrates sei der Bürgermeister dazu verpflichtet, den Beschluss zu beanstanden.

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen

dahingehend zu ändern, dass der Umwelt- und Bauausschuss aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

18

Enthaltung:

2

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen

dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

19

Enthaltung:

2

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen

dahingehend zu ändern, dass der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur aus der

Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

19

Enthaltung:

2

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen

dahingehend zu ändern, dass der Jugendhilfeausschuss aus der Auflistung der Ausschlüsse

von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

19

Enthaltung:

2

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen

dahingehend zu ändern, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aus der Auflistung der Ausschlüsse von der Regelung des § 46 GO NRW entfernt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

0

Nein:

35

Enthaltung:

1