Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 302/2010
Beschluss:
Der Rat erteilt antragsgemäß die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 80 hinsichtlich:
- der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche
- der Überschreitung der zulässigen Traufenhöhe
Auf Nachfrage des Stadtverordneten Hoffmann bestätigte I. Beigeordneter Hausmann, dass nur ein Nachbar vorhanden sei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |