Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für die
Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Am Mühlenhof“ im Stadtteil
Beeck werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit
der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.