Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 10

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadt Geilenkirchen strebt einen Verzicht des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf allen städtischen Flächen an

 

2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Geilenkirchen zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

 

3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

 

4. Bei bestehenden Verträgen sollte geprüft werden ob eine Umsetzung realisierbar ist (Bestandsschutz) und dann nach Möglichkeit mit den Pächtern zu einer einvernehmlichen Lösung hingewirkt werden.

 


Einleitend führte Ausschussvorsitzender Paulus aus, dass nach seinen Erkenntnissen die Stadt kein Glyphosat auf ihren Flächen einsetzen würde.

 

Stadtverordneter Benden sagte, dass für ihn die Punkte drei und vier des Beschlussvorschlages besonders wichtig seien. Er sei dafür eine Klausel in die Pachtverträge einzuarbeiten, um den Einsatz auf städtischen Flächen zu untersagen. Die weitere Verwendung des Herbizides sei auf die Entscheidung eines einzelnen Politikers zurückzuführen. Hier solle die Kommune das Vorbild einer grünen Kommune wiedergeben. Die Änderung der Pachtverträge diene ja dem Wohle der Bevölkerung.

 

Stadtverordneter Kleinen erklärte den Beschlussvorschlägen nicht zuzustimmen. Für ein einheitliches Verbot sei Europa bzw. der Bund zuständig. Man müsse beachten, dass zusätzliche Vorschriften für hiesige Landwirte zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten und zusätzliche Erschwernisse bedeuten würden.

 

Stadtverordneter Graf wolle die Initiative unterstützen. Gab allerdings zu bedenken, dass er nicht wisse, wie die Verwaltung die Einhaltung kontrollieren und durchsetzen wolle.

 

Stadtverordneter Grundmann wollte ebenfalls die Initiative unterstützen. Sollte die Kontrolle der Einhaltung nicht möglich sein, könne man den Beschluss als Zeichen sehen.

 

Ausschussvorsitzender Paulus erklärte, dass die Verwaltung durch ihren Verzicht auf Einsatz des Herbizides bereits ein Zeichen gesetzt hätte. Auch er sehe die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch ein Verbot des Einsatzes auf kommunalen Flächen.

 

Sachkundiger Bürger Bani-Shorake wies auf die Krebsgefährdung hin, welche vom dem Herbizid ausginge. Wir sollten alles dafür tun, dieses Herbizid zu verbieten. Man könne so den Landwirten vorab die Chance einräumen, sich auf eine veränderte Wettbewerbssituation einzustellen.

 

Stadtverordneter Benden sprach sich nochmals dafür aus, einen Verbotserlass für den Einsatz auf städtischen Flächen zu verfügen. Es gebe Ersatzmittel, welche verwendet werden könnten. Ein Verbot sei schließlich ein Vorsorgeprinzip für die Menschen und Bürger unserer Stadt. Mit Landwirten könne man jederzeit diskutieren, nur mit erkrankten oder krank werdenden Menschen solle man dies nicht tun.

 

Stadtverordneter Weiler sprach ebenfalls von einer unglücklichen Entscheidung eines Ministers, doch solle man die Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zurück holen. Die Stadt setze das Herbizid nicht ein. Ob Glyphosat überhaupt im Stadtgebiet eingesetzt werde, könne man nicht sagen. Die EU und der Bund lassen weiter den Einsatz des Herbizides zu. Er werde der Vorlage daher nicht zustimmen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter sagte, dass für die Verwaltung die Möglichkeit bestünde bestehende Pachtverträge zu kündigen und Änderung einzuarbeiten. Die Kontrolle und Ahndung eines Einsatzes von Glyphosat würde sich schwierig gestalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

10

Enthaltung:

0