Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 07.03.2018 auf Verlängerung der Fristen für den Abbau und die Rekultivierung der Abgrabung im Stadtgebiet Geilenkirchen, Gemarkung Würm, Flur 9, Flurstück 129 (alt 45 und 46) wird hergestellt.


Stadtverordneter Benden erkundigte sich ob es richtig sei, dass für den Zeitraum von 2013 bis 2018 keine Genehmigung vorliege. Die Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung haben sich verändert und seien nun auf das neue Verfahren anzuwenden.

 

Technischer Beigeordneter Mönter erwiderte, dass man im Genehmigungsverfahren nur indirekter Ansprechpartner sei. Der jetzige Zustand würde von der Genehmigungsbehörde geduldet und es bestünde die Absicht die Genehmigung zu verlängern. Bei dem Antragsteller handele es sich um einen mittelständischen örtlichen Betrieb. Die Verfahrensdauer sei wohl nicht richtig einkalkuliert worden, es bestünde jedoch ständiger Kontakt zur Genehmigungsbehörde.

 

Herr Jansen ergänzte, dass es sich um einen Betrieb handele, der eine gewisse Zeit geruht habe. Nunmehr habe sich der Sohn entschlossen den Betrieb weiter zu führen und möchte neben der Abgrabung auch ein Betonwerk sowie ein Recyclingunternehmen betreiben. Im neuen Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen für die Planung abgefragt. Gemeindliches Einvernehmen läge vor, wenn die städtebaulichen Belange nicht gegen das Vorhaben sprächen. Dies sei hier nicht der Fall. Abgrabungen im Außenbereich seien Privilegiert, zudem sei der Aspekt der Wirtschaftsförderung positiv zu bewerten.

 

Stadtverordneter Kleinen bemängelte die Vorlage insoweit, dass für einen Zeitraum keine Genehmigung vorgelegen habe und der Kreis Heinsberg einen vordatierten Termin genannt habe.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.