Stadtverordneter Benden wollte die nachfolgen Fragen von der Verwaltung beantwortet haben. Die Verwaltung möge den Begriff der Unterhaltungsmaßnahme am Biotop Tripser Wälchen erläutern, unter Bezug auf eine Aufgrabung mit einer Breite von 1,5 -2 m. Des Weiteren bat er um Mitteilung, in wie fern die Maßnahme mit dem Naturschutzgesetz vereinbar sei und wie man zu der Bezeichnung als „kleiner Unfall“ käme. Letztlich wolle er den Namen desjenigen wissen, welcher den Auftrag erteilt habe.

 

Technischer Beigeordneter Mönter führte hierzu aus, dass es sich bei den als Teichen bezeichneten Anlagen nicht um Biotope handele, sondern um Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung. Um diese Versickerungsanlage in ihrer Funktion zu erhalten, müsse man regelmäßig den Bewuchs entfernen. Die Beauftragung des Stadtbetriebes sei mit ihm abgestimmt worden. Bei der Ausführung der Arbeiten sei der Wasserablauf nicht geplant und die eingebrachte Folienabdichtung sei wohl nicht bekannt gewesen. Man sei hier von einer Lehm- bzw. Tonschicht ausgegangen.  Die Arbeiten seien wegen stark abgenommener Wasserqualität, Verlandung und weiterer Dinge angeordnet worden. Unter anderem auch wegen der Belästigung von Anwohnern durch quakende Frösche. Die Verwaltung werde nun die Frage klären, ob die bestehende Versickerungsanlage umgeplant oder wiederhergestellt werde. Zu den rechtlichen Fragen werde die Verwaltung eine schriftliche Antwort zusenden.

 

Stadtverordneter Benden erkundigte sich nach der Beseitigung der Verunreinigungen der Baustraße zum Flüsseviertel. Er bat um konkrete Auskunft, ob die Verwaltung bereits Kontakt zur Baufirma aufgenommen habe. Seit der Mitteilung über die Verschmutzung habe sich noch nichts an der Situation geändert.

 

Technischer Beigeordneter Mönter antwortete, dass man mit der Baufirma bereits Kontakt aufgenommen habe und die Sache weiter verfolgen werde.

 

Die im Bau befindliche Kindertagesstätte an der Lütticher Straße stünde laut Stadtverordneten Benden kurz vor der Fertigstellung. Er frage sich, wie die Verwaltung die Wege für den fußläufigen Verkehr gestalten wolle. Der nächste Füßgängerüberweg über den Berliner Ring befinde sich in einiger Entfernung.

 

Technischer Beigeordneter Mönter sagte, dass man für die Errichtung eines Fußgängerüberweges an den Baulastträger der Straße herantreten müsse. Dies sei hier der Landesbetrieb Straßen NRW. Dieser entscheide auf der Basis der Nutzungsfrequenz über die Errichtung eines Fußgängerüberweges.

 

Herr Savoir trug vor, dass Herr Ortsvorsteher Thelen eine Einwendung gegen die Niederschrift der Wegebaukommission vorgetragen habe. Herr Thelen habe sich dafür ausgesprochen auf die größere Reparatur der Einfahrt von der Ringstraße auf die Dürener Straße zu verzichten und im Gegenzug die investive Erneuerung der Ringstraße insgesamt auf frühere Jahre vom derzeitigen Planungsjahr 2021 vorzuziehen.