Herr Mönter gab anhand der als Anlage beigefügten Power-Point-Präsentation einen umfassenden Überblick über die Grundlagen, das Verfahren und die Ziele der Entwicklung neuer Gewerbeflächen für die Stadt Geilenkirchen. Da der Standort Geilenkirchen von den Gewerbetreibenden gut angenommen werde, seien nahezu alle Gewerbeflächen vermarktet und die Entwicklung neuer Gewerbeflächen angezeigt.

Nach einem groben Überblick des Gesamtverfahrens ging er zunächst auf die gesetzlichen  Grundlagen der Raumordnung und Stadtentwicklung ein. Er erläuterte das Gegenstromprinzip am Beispiel der Gewerbeflächenentwicklung, um anschließend auf die Ziele der Landesplanung und auf das Regionalplanverfahren einzugehen. Für den zurzeit geltenden Regionalplan bestehe Änderungsbedarf. Aufgrund der geänderten Rechtsauffassung bezogen auf eine nicht raumbedeutsame Gewerbeflächenentwicklung ohne vorherige Regionalplanänderung sei man im Gespräch mit der Bezirksregierung, um die Interessen der Stadt hier rechtzeitig darzulegen und eine verbindliche Klärung herbeizuführen. Es sei jedoch ungewiss, ob die Bezirksregierung dem von der Stadt prognostizieren Gewerbeflächenbedarf folgen werde.

 

Auf die Frage von Herrn Benden nach der Lage der neu zu erschließenden Gewerbeflächen bat Herr Mönter um Verständnis dafür, dass er im öffentlichen Sitzungsteil sich hierzu nicht äußern wolle. Zum jetzigen Zeitpunkt sei auch noch völlig unklar, welche der vorgeschlagenen Bereiche von der Bezirksregierung akzeptiert würde. Die derzeitigen Grundstückseigentümer seien ebenfalls noch nicht informiert worden.  

 

Herr Dr. Plum betrachtete die zeitliche Komponente des bestehenden Gewerbeflächenbedarfs von 1,7 ha/a vor dem Hintergrund des langwierigen Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes und erkundigte sich nach der konkreten Zukunftsplanung zur Bedarfsdeckung.

 

Herrn Mönter betonte, dass es sich bei dem Gewerbeflächenbedarf um einen Durchschnittsbedarf unter Betrachtung der letzten Jahre handele, den er jedoch auch für die Zukunft prognostiziere. Wenn die Bezirksregierung der Ansicht der Stadt folge, könne er sich vorstellen, dass sich eine zeitnahe Entwicklung von Gewerbeflächen als Erweiterungsbereiche an die bereits bestehenden Gewerbegebiete realisieren ließe.