Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 66 hinsichtlich der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzfläche und der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft für den südlichen Bereich der Teilfläche a) zu erteilen, um dort zwei Baugrundstücke zur Wohnhausbebauung zu schaffen.

Gleichzeitig wird per Befreiung zugelassen, die Baugrenze wie unter 3 c) letzter Satz erwähnt, zu überschreiten, um ein rechteckiges Baufenster zu schaffen.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0