a)

 

Herr Mönter nutzte den nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung, um die Ausschussmitglieder als Vorabinformation über den beabsichtigten Kauf des Musikparkgeländes und der südwestlich angrenzenden freien Gewerbeparzelle durch die Firma LBBZ zu unterrichten.

Da aufgrund des Expansionsbedarfes im Rahmen des Baus von Elektrofahrzeugen eine intensive Erweiterung der Produktionsstätten erforderlich sei und die im Eigentum stehenden Flächen bebaut seien, habe Herr Berners von der Firma LBBZ mit Herrn Cleven als Eigentümer des Musikparks und der angrenzenden Gewerbefläche Kaufverhandlungen aufgenommen. Weil für die an den Musikpark angrenzende Gewerbefläche eine Zweckbindung bestehe, bedürfe es für den Verkauf dieser Fläche eines Ratsbeschlusses.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßten die Erweiterungsabsichten der Firma, durch die der Standort Geilenkirchen weiter gesichert würde. Durch die Schließung des Musikparks würde sich auch die Lärmbelastung des angrenzenden Baugebietes reduzieren.   

So erfreulich die Entwicklung aus wirtschaftlichen Sicht auch sei, solle man jedoch nicht die Interessen der jungen Bevölkerungsschichten nach einer ortsnahen Freizeitgestaltung aus dem Blick verlieren. 

 

 

b)

 

Hinsichtlich des Verkaufs der noch freien Gewerbegrundstücke im Bereich der Lise-Meitner-Straße stellte Herr Benden die Frage, welche Betriebe hier angesiedelt würden.

 

Frau Köppl teilte mit, dass die Firma Richter Garten beabsichtige, die neben dem Gewerbebetrieb liegende Gewerbefläche hinzuzuerwerben, um den bestehenden Betrieb um eine Produktionsstätte zu erweitern.

Weiter sei angedacht, ein Küchenstudio anzusiedeln, um die angestrebte Besucherfrequenz im Gewerbegebiet zu erhöhen.

Eine weitere Fläche werde für die innerstädtische Verlagerung eines Gewerbebetriebes benötigt.