Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 19.05.2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden.

 

Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 20.04.2018 und im Bestätigungsvermerk festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2016 vom 19.05.2018 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 


Es erfolgten keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0