1.

 

Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 entlastet.

 

2.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den

Jahresabschluss 2016 und den Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der  Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung  des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Herr Kasper fragte die Anwesenden, ob es gewünscht wäre, dass der Bürgermeister während der Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt den Raum verlässt.

 

Es bestand Einigkeit darüber, dass dies nicht notwendig wäre.

 

Frau Brandt bezog sich auf den der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 2 beiliegenden Prüfvermerk vom 31.05.2016 (Prüfung EDV-Verfahren der Finanzbuchhaltung) und fragte, ob der in diesem Prüfvermerk enthaltene Passus „[…] kann […], dem Bürgermeister in der Regel keine uneingeschränkte Entlastung erteilt werden“ nicht der etwaigen jetzt zu beschließenden vollständigen Entlastung entgegenstünde, da ja die in dem o.g. Prüfvermerk thematisierte Prüfung bisher nicht erfolgt wäre.

 

Herr Jahnel erklärte daraufhin, dass der Bürgermeister seiner Ansicht nach entlastet werden könnte, da ja die Frage, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang eine Prüfung im obigen Sinne erfolgen müsste, derzeit noch gar nicht abschließend geklärt wäre.

 

Die Anwesenden schlossen sich dem an.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

1.

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

2.

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0