Beschluss:
Der
Rat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem.
§ 83 Abs. 2 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Der
Rat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem.
§ 83 Abs. 2 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.