Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Der Ausschuss überweist die Angelegenheit an den Rat der Stadt Geilenkirchen und empfiehlt, den Bürgerantrag zur Ablehnung des Ausbaus der Straße „Hinter den Höfen“ abzulehnen.


Stadtverordnete Hensen nahm aufgrund Ihrer Befangenheit im Zuschauerbereich Platz.

 

Beigeordneter Mönter wies darauf hin, dass in der Vorlage die Rede von 19 Unterschriften von Anwohnerinnen und Anwohnern der Straße Hinter den Höfen sei. Diese würden den Antrag unterstützen. Ergänzend erklärte er, dass unter Berücksichtigung des früheren Antrages zur Ablehnung des Ausbaus der Straße der Verwaltung insgesamt 61 Unterschriften vorliegen würden. Neun der 61 Unterzeichner seien Grundstücksbesitzer des Neubaugebietes.

 

Stadtverordneter Weiler führte aus, dass der vorherige Antrag bereits im November letzten Jahres vom Haupt- und Finanzausschuss an den Umwelt- und Bauausschuss überwiesen worden sei. Der Umwelt- und Bauausschuss habe entschieden, die Maßnahme nach wie vor für das Investitionsprogramm 2021 vorzusehen. Das gleiche Vorgehen werde nochmal in der Vorlage zur heutigen Sitzung vorgeschlagen. Es sei fraglich, ob die Schleife über den Umwelt- und Bauausschuss erneut gegangen werden müsse. Die Argumente der Anlieger der Straße könne er nachvollziehen. Jedoch sei mit der Abrechnung der Straßenbaubeiträge erst frühestens in sechs Jahren zu rechnen. Zudem biete die Verwaltung die Möglichkeit der Stundung an. Ein Endausbau werde in jedem Neubaugebiet angestrebt. Zwar könnten sich die Anwohner mit einer unfertigen Straße arrangieren. Wenn jedoch ähnliche Maßnahmen ständig verschoben würden, befänden sich in Geilenkirchen zahlreiche nicht endausgebaute Baustraßen. Stadtverordneter Weiler wies darauf hin, dass mit Nein gestimmt werden müsse, um den Antrag abzulehnen.

 

Stadtverordneter Kravanja wies auf die Zuständigkeitsordnung der Stadt Geilenkirchen hin. Der Haupt- und Finanzausschuss sei für die inhaltliche Prüfung von Anregungen und Beschwerden zuständig. Anschließend würde der Ausschuss die Angelegenheit an die zur Entscheidung berechtigte Stelle überweisen. Es sei fraglich, ob der Haupt- und Finanzausschuss, der Umwelt- und Bauausschuss oder der Rat zuständig für die Entscheidung sei.

 

Nach kurzer Diskussion einigte man sich darauf, die Angelegenheit an den Rat zu überweisen und diesem die Ablehnung der Anregung nach § 24 GO NRW zu empfehlen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.