Sitzung: 13.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss
a) Stadtverordneter Hoffmann stellte die
folgende schriftliche Anfrage:
„Die Vorlage TOP N 6.1 wirft für mich die Frage auf: Wie ist
die Auslastung der Unterkünfte an der Friedensburg? Bei einer Vorbeifahrt habe
ich zusätzlich den Eindruck gewonnen, dass nicht alle Wohnungen besetzt sind.
Sollten tatsächlich nicht alle Wohnungen besetzt sein: Gibt es dafür Gründe?
Und wie schätzt die Verwaltung die weitere Entwicklung ein? Ich bitte um
Beantwortung unter TOP N 8“
Bürgermeister Schmitz antwortete, dass er die Frage des
Stadtverordneten Hoffmann mit Verwunderung zur Kenntnis genommen habe. Die
Belegungssituation in den Unterkünften An der Friedensburg 32 und 34 sei bereits
mehrfach ausführlich beantwortet worden. Zuletzt durch die
Integrationsbeauftragte der Stadt Geilenkirchen während der Informationsveranstaltung
für die Stadtverordneten am 24.01.2018, bei welcher der Stadtverordnete
Hoffmann persönlich anwesend gewesen sei. Die entsprechende Präsentation sei am
25.01.2018 per E-Mail an die Stadtverordneten versandt worden.
Die Unterkünfte An der Friedensburg könnten maximal mit 100
Personen in 23 Wohneinheiten belegt werden. Aktuell seien dort 42 Personen in
11 Wohnungen untergebracht. Zwei Wohneinheiten würden für Spätaussiedler
bereitgehalten, wovon eine derzeit auch belegt sei. Diese Personen seien nicht
in die Belegung mit eingerechnet worden. Darüber hinaus hätten 16 Personen die
Unterkunft im Mai verlassen. Zusätzlich bestünde dort das Problem, dass die
Personenzahl der Familien meist nicht für die Größe der Wohneinheiten geeignet
sei. Darüber hinaus seien Umzüge von Familien, beispielsweise aus der Fliegerhorstsiedlung,
aus Gründen der Integration nicht sinnvoll, da damit ein Wechsel des
Kindergartens- bzw. Schulplatzes notwendig sei.
Wie man den Medien entnehmen könne, diskutiere die Regierung
derzeit über das zukünftige Aufnahmeverfahren für Geflüchtete. Hiervon sei die
Zuweisungsquote der durch die Stadt Geilenkirchen aufzunehmenden Geflüchteten
abhängig. Eine eindeutige und verlässliche Einschätzung der Entwicklung sei
daher kaum möglich. Die Erfüllungsquote der Stadt Geilenkirchen betrage bei
Geflüchteten 93 % und bei Personen mit Wohnsitzzuweisung 61 %.
Aktuell seien der Stadt Geilenkirchen 217 Geflüchtete aus 34
Herkunftsländern zugewiesen, welche an 21 Standorten in Geilenkirchen
untergebracht seien. Darüber hinaus würden noch 63 weitere anerkannte
Geflüchtete als sogenannte „Fehlbelegung“ in den städtischen Wohnheimen leben,
da sie noch keinen Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt hätten anmieten
können.
Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass der Vorspann des
Bürgermeisters zu seiner Antwort unnötig gewesen sei. Er habe sich ausdrücklich
auf den Tagesordnungspunkt 6.1 bezogen. Da man aufgrund des Baus der
Flüchtlingsunterkunft An der Friedensburg beispielsweise auf die Unterbringung
in der Flurstraße verzichten könne, habe er sich über die geringe Belegung
gewundert. Der Bau der Flüchtlingsunterkunft sei seiner Meinung nach nicht gut
durchdacht gewesen, da die Wohneinheiten teilweise zu klein seien.
Bürgermeister Schmitz beendete die 28. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses und wünschte allen Anwesenden einen schönen Abend.