a)      Stadtverordneter Hoffmann stellte die folgende schriftliche Anfrage:

„Die Vorlage TOP N 6.1 wirft für mich die Frage auf: Wie ist die Auslastung der Unterkünfte an der Friedensburg? Bei einer Vorbeifahrt habe ich zusätzlich den Eindruck gewonnen, dass nicht alle Wohnungen besetzt sind. Sollten tatsächlich nicht alle Wohnungen besetzt sein: Gibt es dafür Gründe? Und wie schätzt die Verwaltung die weitere Entwicklung ein? Ich bitte um Beantwortung unter TOP N 8“

 

Bürgermeister Schmitz antwortete, dass er die Frage des Stadtverordneten Hoffmann mit Verwunderung zur Kenntnis genommen habe. Die Belegungssituation in den Unterkünften An der Friedensburg 32 und 34 sei bereits mehrfach ausführlich beantwortet worden. Zuletzt durch die Integrationsbeauftragte der Stadt Geilenkirchen während der Informationsveranstaltung für die Stadtverordneten am 24.01.2018, bei welcher der Stadtverordnete Hoffmann persönlich anwesend gewesen sei. Die entsprechende Präsentation sei am 25.01.2018 per E-Mail an die Stadtverordneten versandt worden.

Die Unterkünfte An der Friedensburg könnten maximal mit 100 Personen in 23 Wohneinheiten belegt werden. Aktuell seien dort 42 Personen in 11 Wohnungen untergebracht. Zwei Wohneinheiten würden für Spätaussiedler bereitgehalten, wovon eine derzeit auch belegt sei. Diese Personen seien nicht in die Belegung mit eingerechnet worden. Darüber hinaus hätten 16 Personen die Unterkunft im Mai verlassen. Zusätzlich bestünde dort das Problem, dass die Personenzahl der Familien meist nicht für die Größe der Wohneinheiten geeignet sei. Darüber hinaus seien Umzüge von Familien, beispielsweise aus der Fliegerhorstsiedlung, aus Gründen der Integration nicht sinnvoll, da damit ein Wechsel des Kindergartens- bzw. Schulplatzes notwendig sei.

Wie man den Medien entnehmen könne, diskutiere die Regierung derzeit über das zukünftige Aufnahmeverfahren für Geflüchtete. Hiervon sei die Zuweisungsquote der durch die Stadt Geilenkirchen aufzunehmenden Geflüchteten abhängig. Eine eindeutige und verlässliche Einschätzung der Entwicklung sei daher kaum möglich. Die Erfüllungsquote der Stadt Geilenkirchen betrage bei Geflüchteten 93 % und bei Personen mit Wohnsitzzuweisung 61 %.

Aktuell seien der Stadt Geilenkirchen 217 Geflüchtete aus 34 Herkunftsländern zugewiesen, welche an 21 Standorten in Geilenkirchen untergebracht seien. Darüber hinaus würden noch 63 weitere anerkannte Geflüchtete als sogenannte „Fehlbelegung“ in den städtischen Wohnheimen leben, da sie noch keinen Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt hätten anmieten können.

 

Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass der Vorspann des Bürgermeisters zu seiner Antwort unnötig gewesen sei. Er habe sich ausdrücklich auf den Tagesordnungspunkt 6.1 bezogen. Da man aufgrund des Baus der Flüchtlingsunterkunft An der Friedensburg beispielsweise auf die Unterbringung in der Flurstraße verzichten könne, habe er sich über die geringe Belegung gewundert. Der Bau der Flüchtlingsunterkunft sei seiner Meinung nach nicht gut durchdacht gewesen, da die Wohneinheiten teilweise zu klein seien.

 

Bürgermeister Schmitz beendete die 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und wünschte allen Anwesenden einen schönen Abend.