Ausschussvorsitzender Paulus sprach sich dafür aus, die Beratung des Tagesordnungspunktes zu verschieben und auf die Aussagen der Staatsanwaltschaft im Verfahren um das Tripser Wäldchen zu warten.

 

Stadtverordneter Volles führte aus, dass es bei dem Antrag der Fraktion um Grundsätzliches gehe. Hier sei ein über 25 Jahre altes Baugebiet betroffen und für die betroffenen Bürger solle man eine Bürgerversammlung durchführen und über die geplanten Pflegemaßnahmen unterrichten. Zugleich möge man in der Bürgerversammlung über die Entwicklung des gesamten Baugebietes unterrichten, gerade auch unter Bezug auf die letzte Beratung im Stadtrat.

 

Ausschussvorsitzender Paulus antwortete, dass er ebenfalls für die Durchführung der Bürgerversammlung sei, jedoch sei der jetzige Zeitpunkt falsch gewählt.

 

Stadtverordnete Slupik sprach sich ebenfalls für die Unterrichtung der betroffenen Bürger aus. Zum jetzigen Zeitpunkt ließe es sich nicht vermeiden, dass in einer Versammlung der bestehende Rechtsstreit thematisiert würde. Sie schlug vor, die Bürger im Wohngebiet und Ratsmitglieder in schriftlicher Form über den Sachstand und die künftige Planung zu unterrichten.

 

Der sachkundige Bürger Ronneberger warf die Frage auf, worum es sich denn nun handele; eine Teichanlage, eine Drainage oder ein Entwässerungssystem. Bei dem Baugebiet am Tripser Wäldchen handele es sich um ein ehemaliges Landschaftsschutzgebiet. Zur Vermeidung von Hochwasser im Wurmtal wurde das Oberflächenwasser der Häuser zur Versickerung in die von der Firma Scheller geplante Teichanlage eingespeist. Bei bestehenden Biotopen würde man typischerweise nicht eingreifen, sondern diese sich selbst überlassen. Er sei der Meinung, man solle den Teich bis zum Ende des dritten Quartals 2018 in den alten Zustand zurückversetzen. Dabei könne man die Anlage vertiefen, um der Froschpopulation entgegenzuwirken.

 

Ausschussvorsitzender Paulus gab an, dass die Stadt Geilenkirchen ca. 10 – 20 Regenauffanganlagen betreibe, um das Wasser bei Starkregenereignissen auffangen zu können. Sollte bei der Pflege der Anlage ein Fehler gemacht worden sein, könne man diesen ja in naher Zukunft beheben.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger trug vor, dass es sich bei der Anlage am Tripser Wäldchen wohl um ein von der Firma Brendt entwickeltes Rigolensystem handele. Der Teich sei als Teil einer architektonischen Gesamtleistung in dieser Form angelegt worden und diene als Versickerungsanlage.

 

Stadtverordneter Grundmann sprach sich ebenfalls für eine Bürgerbeteiligung in einer Versammlung aus, stellte aber den jetzigen Zeitpunkt in Frage. Er rechne bei einer jetzigen Versammlung nicht mit einem ergiebigen Ergebnis.

 

Ausschussvorsitzender Paulus erklärte, dass ihm zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse über den Stand des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft vorliegen würden. Dies wurde vom Technischen Beigeordneten Mönter bestätigt.

 

Stadtverordnete Thelen sprach sich für eine baldige Bürgerversammlung aus. Es gehe nicht um die Klärung einer Schuldfrage, sondern um ein zukunftsorientiertes Vorgehen, um den Anwohner mitzuteilen, wie es weiter geht.

 

Stadtverordneter Kleinen brachte zum Ausdruck, dass man zu diesem Tagesordnungspunkt nicht über eine Bürgerversammlung diskutieren könne. Es stünde lediglich eine Kenntnisnahme über das Ergebnis einer Bürgerversammlung an, welche nicht stattgefunden habe. Der Antrag der Fraktion sei eindeutig formuliert.

 

Der sachkundige Bürger Bani-Shoraka forderte eine baldige Bürgerversammlung, um über die geplante Vorgehensweise im Baugebiet sprechen zu können. Unter anderem seien ihm auch verkehrsrechtliche Probleme bekannt, welche zu lösen seien. Warte man auf die juristische Aufarbeitung, würde zu viel Zeit verstreichen.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen stellte klar, dass der Tagesordnungspunkt mit der Kenntnisnahme eindeutig sei. Vor der Bürgerversammlung sollte das juristische Verfahren abgeschlossen sein. Zu einem früheren Zeitpunkt sei bei einer Bürgerversammlung die Konfrontation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Technischen Beigeordneten sowie den Anwohnern nicht auszuschließen.

 

Stadtverordnete Slupik sprach sich für ein Ende der Debatte aus und forderte nochmals eine schriftliche Aufarbeitung des Themas für Anwohner, Stadtverordnete und Angehörige des Umwelt- und Bauausschusses.

 

Stadtverordnete Thelen war der Auffassung, dass der Antrag der Fraktion für die Durchführung einer Bürgerversammlung auch für den Umwelt- und Bauausschuss gelte.

 

Erster Beigeordneter Brunen erklärte hierzu, dass aus formalen Gründen keine Bürgerversammlung im Umwelt- und Bauausschuss beschlossen werden könne. Dies sei Aufgabe des Rates.

 

Stadtverordneter Volles war nicht mit der Behandlung des Ausschusses zu diesem Tagesordnungspunkt einverstanden. Man solle nicht auf das Verfahrensende warten, sondern den Betroffenen zeitnah die Möglichkeit einräumen, sich zur Vorgehensweise und künftigen Entwicklungen zu äußern.

 

Der sachkundige Bürger Schäfer erklärte, dass für ihn der Antrag durch die Initiatoren des Verfahrens eindeutig formuliert sei und beantragte das Ende der Debatte.

 

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Stadtverordnete Slupik formulierte den Auftrag des Ausschusses an die Verwaltung, innerhalb von vier Wochen die Anwohner, Stadtverordneten und sachkundigen Bürger des Umwelt- und Bauausschusses über den Sachstand zu informieren und welche Möglichkeiten im Baugebiet im Umgang mit den Teichflächen umgesetzt werden könnten.

Der Auftrag an die Verwaltung wurde einstimmig angenommen.