Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidung, auch der angekündigten Stellungnahme des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zu folgen und zum Änderungsentwurf des LEP -unter Berücksichtigung der Lärmschutzzonen- fristgerecht entsprechend Stellung zu nehmen, wird auf die Ratssitzung am 04.07.2018 vertagt.

 

 

 


Herr Michael Jansen gab anhand der als Anlage beigefügten Power-Point-Präsentation zunächst einen Überblick über die verschiedenen Planungsebenen, die Rechtsgrundlage und das Verfahren bei der Erstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP). Anschließend erläuterte er den Aufbau des aktuellen Landesentwicklungsplanes und beschrieb die wichtigsten festgelegten Ziele und Grundsätze des Planes, insbesondere hinsichtlich einer Reduzierung des Flächenverzehrs, der Einstufung flächenintensiver Großvorhaben bei Erstansiedlungen und der Entwicklungsmöglichkeiten kleinerer Ortschaften.

Nach dem Regierungswechsel auf Landesebene werde nun die Änderung des LEP angestrebt. Diese würde in erster Linie die Entwicklungschancen von Orten unter 2.000 Einwohner und den Wegfall der Beschränkung beim Flächenverzehr betreffen. Weiter würde die Erstansiedlung flächenintensiver Großvorhaben erleichtert.

Für die Stadt Geilenkirchen seien insbesondere die Entwicklung von Ortsteilen im Freiraum und die Bewertung flächenintensiver Großvorhaben (Industriegebiet Lindern) von Belang.

 

Herrn Rainer Jansen fehlte eine Darstellung der Lärmschutzzonen im Vortrag. Nach seinem Dafürhalten habe diese Thematik hinsichtlich des Fluglärms für die Stadt Geilenkirchen Relevanz. Er sprach sich aus diesem Grund dafür aus, eine eigene Stellungnahme der Stadt zum Landesentwicklungsplan anzugeben.

Weiter kritisierte er aus Sicht seiner Fraktion den Wegfall des bisherigen Zieles, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

 

Herr Mönter stellte klar, dass die Festlegung konkreter Lärmschutzzonen nicht Gegenstand des LEP sei.

 

Auf Anregung von Herrn Rainer Jansen schlug Herr Conrads vor, in der abzugebenden Stellungnahme auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Lärmschutzzonen an die physikalischen Gegebenheiten hinzuweisen.

 

Herr Weiler beanstandete, dass die Bewertung des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Entwurf zur Änderung des geltenden Landesentwicklungsplanes nicht der Sitzungseinladung in Papierform beigefügt wurde. Er beantragte deshalb, die Entscheidung in der Angelegenheit auf die Ratssitzung am 04.07.2018 zu vertagen.

 

Die hierzu geführte Diskussion führte endete mit folgendem Ergebnis:

 

     


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0