Der Entscheidung des Schulamtes über die Klassenbildung an den Grundschulen wird widersprochen und eine weitere Eingangsklasse an der GGS gefordert. Aufnahmen an den Schulen können bis zum 01.08. erfolgen.

 


Beigeordneter Brunen erläuterte, dass die Klassenbildung an den städtischen Schulen abgeschlossen sei. Unter Hinweis auf den ursprünglichen Beschluss des Ausschusses stellte Herr Brunen fest, dass das Schulamt des Kreises Heinsberg die Klassenzahl gegen die Entscheidung des Rates verändert habe und dort nunmehr nicht wie ursprünglich vorgesehen drei, sondern nur zwei Eingangsklassen gebildet würden. Die Veränderung ergäbe sich aufgrund der Änderung der Schülerzahlen und des zur Klassenermittlung anzuwendenden Berechnungsmodus. Die Änderung an der GGS sei jedoch die einzige Abweichung vom Beschluss des Rates.

 

Beigeordneter Brunen führte weiter aus, dass der Schulrat sich bereit erklärt habe, vor dem nächsten Verfahren im Ausschuss einmal persönlich die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen zu erläutern, damit diese für die Ausschussmitglieder nachzuvollziehen seien. Terminlich sei ein entsprechender Bericht für die aktuelle Sitzung leider nicht möglich gewesen.

 

Frau Thelen erkundigte sich danach, ob alle Schüler an den Schulen angemeldet seien, die melderechtlich erfasst seien und der Schulpflicht unterlägen.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass im Rahmen des Anmeldeverfahrens alle Kinder erfasst seien. Änderungen ergäben sich jedoch noch im Bereich der Förderschulen.

 

Frau Thelen verglich die aktuellen Zahlen mit denen aus dem Jahr 2017 und stellte fest, dass damals 14 Kinder mehr angemeldet waren. Wenn die Zahlen so bestehen blieben, wäre die Klassenbildung in Ordnung. Die Zahlen seien aber in der Vergangenheit regelmäßig noch gestiegen, und dann müsste hier eine Veränderung der Klassenzahl erfolgen.

 

Herr Weiler erklärte, dass es Kaffeesatzleserei sei, wenn man im November und Dezember versuche, die Klassenstärken für das kommende Schuljahr zu planen. In den Sommerferien beispielsweise würden immer noch Kinder von Nato-Angehörigen hinzukommen und Veränderungen nach sich ziehen. Die tatsächliche Situation im neuen Schuljahr werde nie absolut  richtig mit der Planung übereinstimmen können.

 

Herr Benden stellte fest, dass maßgebend sein müsse, für welche Schule sich die Eltern entscheiden würden. Man könne die Belegung natürlich steuern und die Eltern dahinbringen, ihre Kinder in einem anderen Ortsteil anzumelden. Das dürfe jedoch nicht das Ziel sein. Insofern dürfe man nicht die Landesregierung unterstützen, sondern müsse für die Kinder und deren Eltern sprechen. Der Ausschuss solle der Entscheidung des Schulamtes nicht folgen. Man solle nicht den Kopf in den Sand stecken. Die Verwaltung müsse das Problem mit dem Schulamt noch einmal kommunizieren.

 

Herr Benden erkundigte sich noch einmal danach, wo die Steigerung auf 13 Kinder bei den Kindern mit Förderbedarf herrühre.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Zahl Ausfluss der von den Schulen gemeldeten Zahlen sei.

 

Herr Benden erklärte, dass man nicht sagen könne, wie viele Eltern ihre Kinder in Fördereinrichtungen schicken würden. Es müsse Auftrag der Verwaltung sein, hier für eine entsprechende Versorgung zu sorgen.

 

Frau Brandt stimmte Herrn Benden zu und erklärte, dass sie auch ein Problem bei den Kindern sehe, die die erste Klasse wiederholen würden und dass hieraus sich ggf. weiterer Platzbedarf mit besonderem Förderbedarf an den Schulen ergeben würde, die Zahl von 13 noch einmal steigen könne. Man solle daher nicht zu früh die Klassenzahlen festhalten.

 

Beigeordneter Brunen erläuterte noch einmal, dass der Stichtag 15.01. eine rechtliche Vorgabe und daher für die Meldung der Zahlen einzuhalten sei, wohlwissend, dass sich bis zum Beginn des Schuljahres noch Änderungen ergeben würden. Unter Hinweis auf die Ausführungen von Herrn Benden machte Herr Brunen noch einmal deutlich, dass die Kommunen in Sachen Schulpolitik nicht gut bedient würden und die Situation hier besser sein könne.

 

Frau Thelen wandte ein, dass die GGS keine weiteren Schüler aufnehme, wenn die Klassenzahl nach der Entscheidung des Schulamtes akzeptiert werde. Die Eltern, die noch einen Platz für ihre Kinder bräuchten, würden dann an anderen Grundschulen verwiesen.

 

Herr Thamer fragte nach, was sei, wenn die Schülerzahlen nach dem 01.08. noch weiter ansteigen würden und dann nicht nachzubessern wäre.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass dann die Situation verändert und nachgebessert werden könne.

 

Herr Mesaros stellte fest, dass man in jedem Jahr die gleiche Situation vorfinde und hierüber heftig diskutiere. Er sei der Auffassung, dass man die durch die rechtlichen Vorgaben immer wieder eintretende Situation irgendwann akzeptieren oder aber schlüssige Lösungsmöglichkeiten finden müsse.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass man das Ansinnen des Ausschusses noch einmal bei der Kreisverwaltung vorbringen könne, sah aber gleichzeitig keine Aussicht auf Erfolg.

 

Herr Benden entgegnete, dass sich der Ausschuss als Fachgremium für die Belange der Kinder und Eltern einsetzen müsse, auch wenn keine Aussicht auf Erfolg bestehe. Der Beschluss des Ausschusses müsse erneuert und dahingehend erweitert werden, dass keine Kinder abgewiesen würden, weil zu wenige Klassen bestünden. Wenn die Zahlen es hergäben, müssten weitere Klassen gebildet werden. Auch sei ein Auftrag an die Verwaltung zu richten, der Entscheidung des Schulamtes aktiv zu widersprechen. Der Druck in der Sache müsse aufrecht gehalten werden.

 

Der Vorsitzende wies noch einmal darauf hin, dass es bereits einen Beschluss des Ausschusses gebe.

 

Herr Weiler stellte fest, dass in den zuvor erfolgten Ausführungen der Halbsatz „wenn die Zahlen es hergeben“ sehr wichtig gewesen sei. Es sei unbestritten, dass es besser sei, wenn eine Klasse weniger Kinder umfasse. Es sei aber Vorgabe, dass eine Klasse bis zu 29 Kinder umfassen könne. Die Stadt könne hier nicht selbst über die Klassengrößen und die Einstellungen von Lehrern entscheiden. Nach Auffassung von Herrn Weiler wachse sich das Problem aber aus, da seit 2012 steigende Geburtenraten und damit eine höhere Anzahl von Kindern zu verzeichnen sei. Hierdurch entstehe zukünftig ein grundsätzliches Platzproblem.

 

Herr Benden erklärte, dass Stichtag nur der 01.08. sein könne.

 

Frau Thelen wandte noch einmal ein, dass, wenn das Anmeldeverfahren zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgeschlossen sei, die Schulen bereits vor dem 01.08. Aufnahmen von Kindern blocken würden. Das sei nicht richtig.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass der Stichtag für die Aufnahme bereits verstrichen sei und dass keine neue Entscheidung seitens des Schulamtes getroffen werde. Es sei im Übrigen so, dass kaum eine Schule die maximale Klassenzahl ausschöpfe. Geilenkirchen sei also diesbezüglich keine Ausnahme, sondern gehöre damit zu den Regelfällen.

 

Herr Benden forderte noch einmal einen Beschluss des Ausschusses, wonach Aufnahmen an den Schulen bis zum 01.08. erfolgen könnten.

 

Der Vorsitzende schlug vor, den bisherigen Beschluss beizubehalten und einen weiteren Beschluss dahingehend zu fassen, dass der Entscheidung des Schulamtes widersprochen und eine weitere Eingangsklasse an der GGS gefordert wird sowie Aufnahmen an den Schulen bis zum 01.08. erfolgen können. Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

-

Enthaltung:

-