Beschluss:
Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn der Erschließungsanlage „Ortsdurchfahrt Kogenbroich“ im Stadtteil Kogenbroich werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.