Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Geilenkirchen (Gewerbegebiet Fürthenrode) hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der teilweisen Bebauung einer als Parkplatz festgesetzten Fläche wird antragsgemäß erteilt.