Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Bürgermeister Schmitz erläuterte einleitend, dass unter TOP 8 die Parkzeitregelung im Parkhaus hinter dem Rathaus behandelt werde. Der Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss werde im Beiblatt der Vorlage erklärt.

 

Mit Bezug auf das Beiblatt erklärte Stadtverordneter Weiler, dass ihm hier zwei Aspekte fehlen, die im Ausschuss klar benannt worden seien. Zum einen sollte die Einhaltung der Parkzeit im Parkhaus kontrolliert werden. Zum anderen sei aufgrund der versteckten Lage des Parkhauses eine Beschilderung über die Zufahrt auf der Konrad-Adenauer-Straße anzubringen. Er bitte darum, diese beiden Punkte in Zukunft ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Stadtverordneter Klein informierte darüber, dass er bei der Beschlussfassung aufgrund seiner persönlichen Meinung nicht mit seiner Fraktion stimmen werde. Er selbst sei Landesbeamter und nutze öffentliche Verkehrsmittel, um zu seiner Arbeitsstätte zu gelangen. Während seiner gesamten Laufbahn an verschiedenen Dienstorten habe er als Mitarbeiter immer die Verantwortung für seine Ab- und Abreise getragen und auch eventuelle Kosten. Die Regelung für die Geilenkirchener Verwaltung halte er aufgrund seiner eigenen Erfahrungswerte – die im Übrigen für tausende seiner Kolleginnen und Kollegen bei den Landesbehörden ebenfalls gelten – für unverhältnismäßig.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschloss mehrheitlich, dass die Parkzeitregelung auf 1,5 Stunden analog der Regelung für den Stadtkernbereich für das Parkhaus wieder eingeführt werde. Hiervon ausgenommen wird das Kellergeschoss mit 21 Parktaschen, die von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reserviert werden, die ihr Fahrzeug regelmäßig und in gewisser Häufigkeit für dienstliche Zwecke einsetzen bzw. einen sonstigen dringenden Bedarf geltend machen (z.B. Feuerwehrangehörige, häufige Außendienste, Schwerbehinderung). Diese Regelung wird gleichermaßen für die Parkflächen im Umfeld des Rathauses (Bereich zwischen Parkhaus, Rathaus und Musikschule) und der Stadtbücherei angewendet. Die reservierten Flächen werden dem berechtigten Personenkreis während der Dienstzeiten ohne Erhebung einer Miete zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen