Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 16, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass unter diesem Tagesordnungspunkt der Bericht über die Einwohnerversammlung vom 06.06.2018 und die Verabschiedung des Bauentwurfs im Rahmen der Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im westlichen Teil der Fliegerhorstsiedlung in Teveren behandelt werde.

 

Stadtverordneter Benden erörterte, dass die Politik zu dieser Thematik zu Recht eine Schelte verdient habe und die Verwaltung in diesem Falle tatsächlich die Weisungen des Rates ausgeführt habe und sie daher keine Schuld an der jetzigen Situation treffe. Schon die Beratungsfolge der Vorlage sei seines Erachtens als Omen zu verstehen, so dass die Politik umdenken sollte und der Meinung der Anwohnerinnen und Anwohner mehr Gehör schenken sollte. In der Niederschrift zur Einwohnerversammlung stehe, dass die Veranstaltung im Ergebnis einvernehmlich verlaufen sei. Nach diversen Gesprächen mit Betroffenen sehe das Bild jedoch anders aus. Gerade eben habe Stadtverordneter Weiler zum Ausbau der Straße „Hinter den Höfen“ etwas Entscheidendes gesagt. Dort sei mit allen Beteiligten gesprochen worden und es werde versucht, durch die etappenweise Umsetzung der Baumaßnahme allen bestmöglich gerecht zu werden. Für den Bereich der Fliegerhorstsiedlung treffe dies seines Erachtens genauso zu; es werde aber nichts Adäquates unternommen. Der Druck sei hier für die Anwohnerinnen und Anwohner genauso groß und ad hoc sollten hier nun keine Maßnahmen durchgeführt werden. Den Leuten sollte auch hier genügend Zeit gegeben werden, genügend Geld anzusparen, um die notwendigen Beiträge aufzubringen. Er könne bspw. gut nachvollziehen, wenn Leute, die gerade ein Haus gekauft hätten, Probleme bei der Aufnahme eines weiteren Kredits hätten. Die Politik sollte hier erneut das Gespräch suchen und die Maßnahme insgesamt strecken. Dies müsse auch im Sinne der Verwaltung sein, die im Bereich der Bauverwaltung ohnehin genügend ausgelastet sei. Es könne nicht sein, dass für die rechte Seite der Siedlung ein Entwurfskonzept vorliege und auf der linken Seite die Leute ins Verderben gestürzt würden. Die Sommerpause stehe an, in der viele Gespräche geführt werden könnten. Die Durchführung der Maßnahme sei auch seiner Fraktion wichtig, doch beim zeitlichen Rahmen müsse ein Spielraum eingeräumt werden.

 

Stadtverordneter Mesaros meinte, dass er das Gesagte in vollem Umfang unterstützen könne. Sicherlich könne die Maßnahme insgesamt gestreckt werden.

 

Stadtverordneter Conrads erwiderte, dass die Berücksichtigung des Volkswillens natürlich immer positiv sei und es sicher unproblematisch sei, die Maßnahme zu strecken. Es sollte jedoch beachtet werden, dass auch eine solche Maßnahme dem Inflationsprozess unterliege und mit der Zeit immer teurer werde. Diejenigen, die Probleme bei der Aufbringung der Kosten hätten, würden diese auch weiterhin haben. Noch dazu würden die Beiträge durch teurere Bauleistungen steigen. Ein Antrag auf Stundung der Beiträge bei der Stadt sei im Vergleich dazu die bessere Lösung.

 

Stadtverordneter Benden widersprach, dass er genau diese Möglichkeit in den Gesprächen mit den Betroffenen angesprochen habe. Die Baubranche boome derzeit; eventuell würden die Preise in zwei bis drei Jahren fallen. Darüber hinaus seien die Stundungsgebühren bei der Stadt deutlich teurer als die Konditionen bei einer Kreditbank. Es nütze alles nichts und man müsse über eine bürgerfreundlichere Umsetzung nachdenken.

 

Stadtverordneter Paulus stimmte zu, dass er das Gesagte nur unterstreichen könne. Wenn die Möglichkeit bestehe, sollte die gesamte Maßnahme gestreckt werden.

 

Stadtverordneter Gerads meinte, dass mit einem geänderten Vorgehen sicherlich kein Präzedenzfall geschaffen werde und für die Anschlüsse tatsächlich sehr hohe Kosten anfallen würden. Dies könne man nicht verantworten und damit könne der Stadt Geilenkirchen nicht gedient sein.

 

Stadtverordneter Kravanja erläuterte, dass die Fraktion der Bürgerliste die Streckung der Maßnahme begrüßen würde. Darüber hinaus sei hier das Besondere, dass die Maßnahme nicht im Investitionsprogramm vorgesehen sei. Wenn im Falle „Hinter den Höfen“ ein Kompromiss aufgrund der Eingaben der Bürgerinnen und Bürger gesucht werde, könne nicht in der Fliegerhorstsiedlung eine Maßnahme ohne Berücksichtigung des Anwohnerwillens ohne Not durchgeführt werden. Die Maßnahme müsse nicht im Jahr 2018 beginnen; dafür spreche sich seine Fraktion aus.

 

Stadtverordneter Weiler führte mit Blick auf die bisherige Historie zur Fliegerhorstsiedlung aus, dass in den vergangenen drei bis vier Jahren immer wieder auch Einwohnerversammlungen stattgefunden hätten. Mindestens auf den letzten beiden Versammlungen sei betont worden, dass auf der zeitlichen Achse geschoben werden könne. Sicherlich sollte für alle ein ausgewogenes Mittelmaß gefunden werden. Die Verwaltung habe das Schreiben der Anwohnerinnen und Anwohner vom 22.06.2018 freundlicherweise allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt. Insgesamt müsse man sich schon die Frage stellen, in welche Richtung man wolle. In dem Schreiben werde die Parkplatzproblematik aufgegriffen. Doch hier beiße sich die Katze in den Schwanz, wenn auf den Grundstücken Parkplätze oder Carports geschaffen werden sollten und gleichzeitig öffentlicher Parkraum gefordert werde.

 

Stadtverordneter Grundmann teilte mit, dass seine Fraktion die Idee die Maßnahme zu schieben grundsätzlich begrüße. Er erkundigte sich, ob das möglich sei. Es gehe um die Sanierung von Straßen und Kanälen, die zwar beschlossen sei, die Ausführung aber sicherlich noch zeitlichen Spielraum biete.

 

Stadtverordneter Jansen erinnerte daran, dass er damals gegen die Satzungsänderung für den Bereich der Fliegerhorstsiedlung gestimmt habe, da diese bspw. den Bau von Carports verbiete. Bevor nun Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger besprochen würden und Möglichkeiten zur Umsetzung geschaffen, sollte zunächst die Satzung angepasst werden. Daher sollte der Tagesordnungspunkt nun zur Kenntnis genommen werden und im nächsten Ausschuss sollte man sich mit dem Thema beschäftigen.

 

Stadtverordneter Paulus informierte darüber, dass sowohl die Parkplatzsituation als auch die Gesamtsituation während der Einwohnerversammlung sehr konstruktiv und diszipliniert diskutiert worden sei. Es seien insbesondere zur Parkplatzsituation als auch zu Carports individuelle Wünsche gehört und besprochen worden. Die Anregungen und Wünsche würden im späteren Verlauf in die Planungen mit einfließen, so dass für alle eine vernünftige Lösung gefunden werde.

 

Beigeordneter Mönter wies darauf hin, dass es im Vorfeld der Sitzung das Schreiben der Anwohnerinnen und Anwohner aus der Fliegerhorstsiedlung gegeben habe, das der Rat nach § 24 GO NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt als Anregungen und Beschwerden zur weiteren Beratung an sich gezogen habe und heute darüber diskutiere. Vorweg schicken wolle er auch die Bemerkung, dass die Maßnahme im Haushalt eingeplant sei und er ein Abweichen von der Planung um mehrere Jahre nicht empfehlen könne. Eventuell könne die Maßnahme in diesem Jahr zur Ausschreibung gebracht werden, so dass im nächsten Jahr mit den Arbeiten begonnen werden könne. Wenn die Ausschreibung erst später erfolge, sei bei den Bauunternehmen die Auftragslage im kommenden Jahr bereits geplant, so dass eventuelle Angebote im Zweifel teurer würden. Aus wirtschaftlicher Sicht sei eine deutliche Verzögerung also nicht empfehlenswert und nicht im Sinne der Beitragszahler. Zur Thematik der Parkplätze führte Herr Mönter aus, dass derzeit die städtebauliche Rahmenplanung stattfinde. Um den Bedarf auf den Grundstücken zu erfüllen, seien Zufahrten im Entwurf vorgesehen. Im Schreiben der Anwohnerinnen und Anwohner werde ebenfalls die Gehwegbreite kritisiert. Diese sei jedoch in ihrer Breite vorgegeben, um einen Begegnungsverkehr auf dem Gehweg zu ermöglichen. Die Anbringung von Verkehrszeichen wie auch die Parkregelung in dem Gebiet sei mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und liege nicht im Ermessen der Stadt. Bzgl. der Hausanschlussleitungen habe die Stadt noch auf der Einwohnerversammlung das Angebot der Beratung gemacht, das nach wie vor gelte. Darüber hinaus sei eine schriftliche Information aller betroffenen Eigentümer, Mieter und Vermieter geplant. Die Idee einer staatlichen Förderung für die Kanalsanierung sei nicht durchsetzbar, da Fördergelder nicht in Aussicht gestellt würden, wenn Maßnahmen durch Beiträge finanzierbar seien; Fördergelder seien immer subsidiär. Die Beitragshöhen seien nach besten Wissen und Gewissen und vor allem aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte in der Bauverwaltung kalkuliert. In der Regel bewege sich die Endabrechnung im geschilderten Rahmen. Insgesamt empfehle die Verwaltung sich im geplanten Zeitrahmen zu bewegen, die Ausschreibung in diesem Jahr vorzubereiten und die Maßnahme mit einigen wenigen Monaten Verzögerung im kommenden Jahr beginnen zu lassen. Eine Zurückstellung könne er nicht anraten.

 

Stadtverordneter Benden wiederholte, dass niemand der Verwaltung eine Schuld am Verlauf der bisherigen Planungen gebe. Das Schreiben der Anwohnerinnen und Anwohner sei bisher nicht diskutiert worden; allen sei bewusst, dass die Schilderungen nicht von technischen Fachleuten vorgenommen worden seien. Umso erstaunter sei er über den Beitrag des Beigeordneten Mönter, der en Detail auf das Schreiben eingehe. Letztlich sei der Brief als Hilferuf zu verstehen; einige stünden durch die anstehenden Baumaßnahmen vor dem Bankrott. Nach der Sommerpause sei noch genügend Zeit über die weiteren Maßnahmen zu reden, doch jetzt müsse auf den Beratungsbedarf der Anwohnerinnen und Anwohner eingegangen werden. Einige Monate Zeitversatz seien dabei nicht zielführend.

 

Beigeordneter Mönter erwiderte, dass in der Einwohnerversammlung bereits eine Aussage getroffen worden sei, die er gerne wiederhole – Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen seien auf der Veranstaltung eventuell nicht zugegen gewesen. Niemand verliere aufgrund der anstehenden Maßnahmen sein Eigentum, weil Beiträge aufzubringen seien. Die Verwaltung biete bei nachgewiesenen Problemen individuelle Stundungs- und Sonderregelungen an. Auch Bankkreditkonditionen seien denkbar. Vor allem sollte bei Problemen eine individuelle Beratung durch die Kollegen der Verwaltung erfolgen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Niemand werde in den Bankrott geschickt.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja erläuterte Beigeordneter Mönter, dass mit den Schlussrechnungen ab dem Jahr 2021 vermutlich eher in 2022 gerechnet werden könne.

 

Stadtverordneter Mesaros erklärte, dass seine Meinung in die gleiche Richtung wie die seiner Vorredner gehe und er den Vorschlag nach der Sommerpause erneut zu beraten unterstütze.

 

Stadtverordneter Weiler erinnerte an die Aussage des Beigeordneten Mönter, dass die Verwaltung bei der Ausführung der Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund der Ausschreibung an eine Zeitschiene gebunden sei und die Arbeiten lediglich wenige Monate nach hinten verschoben werden sollten.

 

Stadtverordnete vom Scheidt warf ein, dass eine Verschiebung ohne konkrete Vorstellung sinnlos sei. Die jetzige Diskussion würde dann nur zu einem späteren Zeitpunkt geführt. Die Ängste und Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner könne sie absolut verstehen, doch es müsse heute ein konkreter Beschluss mit einer klaren Zielvorstellung gefasst werden.

 

Stadtverordneter Conrads stimmte zu und meinte, dass die Berücksichtigung der Wünsche der Bürgerinnen und Bürger natürlich immer positiv sei. Doch wenn der Rat eine Baumaßnahme um drei bis vier Monate nach hinten verschiebe und eine Fristverlängerung erwirke, habe niemand die Welt gerettet. Im Gegenteil werde die Maßnahme nur teurer.

 

Stadtverordneter Kleinen stellte den Antrag nach der Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache.

  

Bürgermeister Schmitz rief daraufhin zur Abstimmung über den Punkt auf.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung über das Ergebnis der Einwohnerversammlung entgegen.

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich die Verabschiedung des Kanal- und Straßenbauentwurfs in der vom Umwelt- und Bauausschuss beratenen Fassung vom 24.04.2018. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung der Maßnahmenausführung in 2018 beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

16

Enthaltung:

2