a)      Herr Nickels meinte, dass er eine Verständnisfrage zu TOP 12 habe. Er fragte nach, ob es richtig sei, dass der Rat über den Punkt einen Beschluss gefasst habe, obwohl die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes nicht vorliege und niemand die tatsächliche Entwicklung kenne.

Beigeordneter Mönter erklärte den übrigen Zuschauerinnen und Zuschauern in Kürze die Funktion des Städte- und Gemeindebundes. Auf die Frage antwortete er, dass der Entwurf der Stellungnahme allen Ratsmitgliedern bekannt sei, lediglich die Endfassung noch nicht übersandt worden sei. In Kenntnis der Entwurfsfassung sei nun die Beschlussfassung erfolgt. Da es sich beim Städte- und Gemeindebund um einen Gemeindeverband handle, sei davon auszugehen, dass dieser vor allem im Sinne der Städte und Kommunen vorgehe.

 

b)      Herr Nickels fragte weiter, ob die Schadensumme bekannt sei, die durch den Baggeraushub am Tripser Wäldchen entstanden sei und ob der Schaden durch eine Versicherung der Stadt gedeckt werde.

Bürgermeister Schmitz erklärte, dass Herr Nickels eine schriftliche Antwort erhalten werde.

 

c)      Ein Bürger erkundigte sich, warum über den Punkt 3 nochmal habe abgestimmt werden müssen. Im Haupt- und Finanzausschuss sei die Anregung bereits abgelehnt worden. In der heutigen Sitzung habe man nun dem Beschlussvorschlag zugestimmt.

Beigeordneter Brunen antwortete, dass der Haupt- und Finanzausschuss über Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW zunächst berät und diese dann an die zuständige Stelle weiterleite. Der Rat sei als zuständiges Gremium zu einem Beschluss berechtigt.

 

d)      Herr Andreas Lenz fragte nach, wie die Meinung entstanden sei, dass auf der Einwohnerversammlung Einvernehmen über die vorgetragenen Planungen geherrscht habe. Nur weil die Anwesenden sich zivilisiert verhalten hätten, könne noch nicht von einer Zustimmung ausgegangen werden.

Bürgermeister Schmitz meinte, dass es auf der Veranstaltung in der Tat sehr gesittet zugegangen sei. Sie habe dazu gedient, weiterhin gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.

Herr Lenz erklärte, dass die Realität anders aussehe und die Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht vorhanden sei. Wenn die Entscheidung des Rates bereits feststehe, sei fraglich, warum erneut darüber in einer Einwohnerversammlung diskutiert werde.

 

e)      Ein weiterer Anwohner aus der Fliegerhorstsiedlung fragte nach, ob es auch Alternativvorschläge zu den vorhandenen Planungen gebe.

Bürgermeister Schmitz führte aus, dass verschiedene Varianten vorgesehen seien.

 

f)       Herr Ott aus dem Viertel „Am Tripser Wäldchen“ meldete sich zu Wort und  erklärte, dass die Stadt in ihrem Schreiben viele Informationen bereitgestellt habe. Beim Kauf seines Grundstückes habe er vor einigen Jahren andere Informationen erhalten, mit denen die Stadt unter anderem für den Kauf der Grundstücke im Tripser Wäldchen geworben habe. So sei die Fläche dort damals vielfach als „mit Teichanlagen versehen“ bezeichnet worden. Sogar im Notarvertrag sei ein Hinweis auf die Teichanlagen vorhanden. Er fragte nach, warum die Stadt sich nun nicht mehr daran erinnere, dass die Fläche damals so benannt worden sei. Zudem sei für ihn fraglich, was sich wassertechnisch so verändert habe, dass heute eine andere Bezeichnung gesucht werde.

Darüber hinaus erkundigte er sich, was mit den damaligen erhöhten Erschließungsbeiträgen gemacht werde bzw. wozu die anfallenden Abwassergebühren der Anwohnerinnen und Anwohner erhoben würden. Offenbar werde das Geld nicht zur Finanzierung bzw. Unterhaltung der Anlage verwendet, da diese vollkommen ungepflegt sei.

Beigeordneter Mönter erläuterte, dass die Teichanlage am Tripser Wäldchen als Bestandteil der kompletten Abwasseranlage zu sehen sei und nicht als eigenständige Teichanlage. Der Wasserkreislauf sehe vor, dass bei einem Regenereignis das Wasser in den Teich geleitet werde, der als Versickerungsanlage fungiere. Dort verbleibe das Wasser so lange, bis Neues komme. Eine Veränderung der Fläche sei grundsätzlich möglich, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen. Die Gebühren für Niederschlagswasser bzw. für den Frischwasserverbrauch würden in den Gesamthaushalt zur Unterhaltung des städtischen Kanalnetzes fließen und seien nicht individuell an bestimmte Bereiche gebunden. Pflegerische Maßnahmen zur Unterhaltung des Geländes würden betrieben. Auf eine weitere Nachfrage erklärte Herr Mönter, dass die Herstellung der Abwasseranlage im Bereich Tripser Wäldchen nicht in die Berechnung der Erschließungskosten mit eingeflossen sei. Diese sei wie eben bereits ausgeführt Teil des städtischen Abwassernetzes und werde auch komplett als solches über Gebühren finanziert.

 

g)      Ein weiterer Einwohner der Fliegerhorstsiedlung zeigte sich verwundert über die Diskussion zum Tripser Wäldchen im Vergleich zur Vorgehensweise für die Fliegerhorstsiedlung. Dort habe am 06.06. die Einwohnerversammlung stattgefunden und die Unzufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner werde immer deutlicher. Trotzdem gebe es keine Alternativvorschläge. Viele würden durch die Baumaßnahmen in den finanziellen Ruin getrieben.

Beigeordneter Mönter antwortete, dass die im Umwelt- und Bauausschuss verabschiedete Entwurfsplanung für den Umbau durch den Rat nun beschlossen werden solle. Die Einwohnerversammlung habe dazu gedient, zu informieren und Anregungen seitens der Einwohnerschaft entgegen zu nehmen. Die Versammlung könne nicht dazu genutzt werden, Änderungen an der bestehenden Planung durchzuführen. Für Anregungen und Bedenken könnten Lösungsvorschläge entwickelt werden. Alles andere sei jedoch nicht möglich.

 

h)      Herr Isbert fragte nach, warum die Gehwege in der Fliegerhorstsiedlung in einer Breite von 2 m geplant würden. Dies sei in der Siedlung gar nicht notwendig.

Beigeordneter Mönter erläuterte, dass für die Straßenplanung in innerörtlichen Bereichen klare Regelungen für Gehwegbreiten vorhanden seien. Tatsächlich würde die Vorgabe von 2,50 m bei der Planung in der Fliegerhorstsiedlung unterschritten. Die eingeplanten zwei Meter seien aber notwendig, um einen Sicherheitsabstand bei Gegenverkehr – insbesondere zur Fahrbahn hin – zu gewährleisten. Die Planung sei zukunftsgerecht und zeitgemäß. Eine noch größere Abweichung von den vorgegebenen Breiten sei nicht vertretbar.

Der Einwohner erwiderte, dass die Straße an manchen Stellen mit einer Breite von 12 Metern geplant sei. Damit würden höchstens Vorbereitungen für den Quartiersplatz getroffen.

Beigeordneter Mönter erklärte, dass noch keine Planung für den ruhenden Verkehr erstellt worden sei. Es sei durchaus das Ziel, Stellplätze im öffentlichen Parkraum zu schaffen; nichtsdestotrotz müssten ebenso Wünsche mit Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück berücksichtigt werden.

 

i)        Herr Lehnen aus der Fliegerhorstsiedlung fragte nach, wann die Anwohnerinnen und Anwohner darüber informiert würden, wie hoch die zusätzlichen Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung seien. Dies sei bisher nicht geschehen.

Herr Mönter entgegnete, dass keine Abweichungen in der Höhe des Beitrages zu erwarten seien. Dies hätten zumindest die bisherigen Berechnungen ergeben.

 

j)        Eine Anwohnerin aus der Fliegerhorstsiedlung schilderte, dass die Herstellung des Hausanschlusses sowie einer Stellfläche für einen Pkw auf ihrem eigenen Grundstück ca. 15.000 € kosten werde. Sie sei jedoch ausfinanziert, so dass sie sich frage, wie sie die anstehenden Arbeiten für den Hausanschluss finanzieren solle.

Beigeordneter Mönter meinte, dass während der heutigen Sitzung natürlich nicht jede Einzelfrage geklärt werden könne. Die Verwaltung habe jedoch schon auf der Einwohnerversammlung Beratungsgespräche angeboten und dieses Angebot bestehe weiterhin. Niemand werde sein Haus verlieren, weil Baumaßnahmen an der Straße durchgeführt werden müssten. Mit der Kostenschätzung von 13 – 15 € habe jeder eine realistische Einschätzung, die als Grundlage für Gespräche bei Banken genutzt werden könne.

 

k)      Eine Einwohnerin aus der Fliegerhorstsiedlung erkundigte sich, warum Beigeordneter Mönter sie auf der Einwohnerversammlung gefragt habe, ob sie ihr Haus vielleicht verkaufen wolle.

Beigeordneter Mönter erklärte, dass er sich an diese Frage leider nicht erinnern könne. Er erinnerte daran, dass er in seiner Funktion als Mitarbeiter der Verwaltung die bestmögliche Durchführung des Auftrags zur Sanierung der Straßen und Kanäle in der Fliegerhorstsiedlung gewährleisten wolle. Zu dieser Arbeit sei er verpflichtet und die Maßnahmen seien nicht persönlich gemeint.

 

l)        Ein Anwohner der Fliegerhorstsiedlung fragte nach, ob die Stadt billigend in Kauf nehme, dass manche Personen in der Fliegerhorstsiedlung ihre Häuser verkaufen müssten und ob die Kanäle auf ihren Zustand hin überhaupt überprüft worden seien.

Beigeordneter Mönter teilte mit, dass die Kanalisation im öffentlichen Bereich erneuert werden müsse und in Konsequenz auch die Hausanschlüsse neu verlegt werden müssten. Ziel sei, dass die Siedlung langfristig gesund bewohnt werden könne und der Grundgedanke die ordnungsgemäße Ableitung von Gewässern sei.

 

m)   Herr Oster fragte nach, warum an Neubauten von Einfamilienhäusern im restlichen Stadtgebiet Stellplätze vor dem Haus nachgewiesen werden müssten und dies in der Fliegerhorstsiedlung nicht der Fall sei.

Herr Mönter antwortete, dass für die Fliegerhorstsiedlung eine eigene Satzung bestehe, die unter anderem diese Frage regle. Bei Neubauten von Einfamilienhäusern, sei in der Regel tatsächlich die Anzahl der vorhandenen Stellplätze nachzuweisen.