Beschluss: Einstimmig beschlossen.

 


Stadtverordnete Hensen nahm aufgrund ihrer Befangenheit im Zuschauerbereich Platz.

 

Bürgermeister Schmitz erläuterte, dass es unter diesem Tagesordnungspunkt um Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW gehe. Angeregt werde die Ablehnung des Ausbaus der Straße „Hinter den Höfen“. Auf einem Beiblatt zur Vorlage sei der Beschluss des Ausschusses dokumentiert.

 

Stadtverordneter Weiler führte aus, dass er seine Worte aus dem Ausschuss gerne wiederholen würde. Die Aufnahme der Maßnahme in das Investitionsprogramm sei laut Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss für 2021 vorgesehen. Die CDU Fraktion verstehe jedoch die Sorgen und Nöte der Anwohnerinnen und Anwohner, die nur zu einem geringen Teil eine endausgebaute Straße wünschen. Angesichts der Erfahrungswerte müssten diese frühestens im Jahr 2024 mit der Abrechnung der Kosten rechnen. Eventuell ließe sich die Maßnahme zum Teil noch weiter schieben, so dass auch 2025 in Betracht komme. 

 

Stadtverordneter Benden entgegnete, dass sein Vorredner in vielen Dingen Recht habe. Dem Problem der Anwohnerinnen und Anwohner an „Hinter den Höfen“ sei man offen begegnet. Doch die Meinungen würden hier auseinander gehen und daher plädiere er insgesamt für einen Ausbau in verschiedenen Etappen. Dort wo die Anwohnerinnen und Anwohner den Ausbau stark befürworten würden, könne mit dem Ausbau begonnen werden. Auf diese Weise ließe sich die Maßnahme zugunsten der Anwohnerschaft insgesamt ein wenig ziehen.

Stadtverordneter Weiler stimmte zu, dass sein Wortbeitrag in die gleiche Richtung gehe und im neueren Teil zuerst mit den Baumaßnahmen begonnen werden sollte.

 

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen lehnt die Anregung nach § 24 GO NRW ab. Der Ausbau der Erschließungsanlage „Hinter den Höfen“ wird, wie geplant, im Investitionsprogramm für 2021 vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen