Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

Die Planvorentwürfe zur Erneuerung und Verbesserung der Straßen „Opheimer Benden“ und „Blockstraße“ werden zur Kenntnis genommen. Die Variante mit dem niveaugleichen Ausbau wird zur Umsetzung empfohlen. Ebenso wird die Durchführung einer Einwohnerversammlung empfohlen.


Der ebenfalls für die Ausbauplanung der Straße „Opheimer Benden“ und „Blockstraße“ beauftragte Dipl. Ing. Gietemann, Ingenieurbüro Gietemann, erläuterte die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Opheimer Benden“ und „Blockstraße“ anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Ausbauplanentwürfen.

Gemäß Herrn Dipl. Ing. Gietemann seien die Verkehrsanlagen abgenutzt und verschließen und daher erneuerungsbedürftig. Neben einer Asphaltdecke seien streckenweise Gehwege von 30-50 cm vorhanden, jedoch nicht durchgehend.

Man habe nun versucht die Planung nach dem Trennprinzip durchzuführen, mit der Zielsetzung, mindestens einen durchgehenden Gehweg zu realisieren. Hierbei würde die Straßenfläche auf 5 Meter, in Verengungen teilweise 4 Meter betragen. Bei dieser Ausbauvariante würden somit die Parkmöglichkeiten gänzlich entfallen. Auf der gegenüberliegenden Seite sei aufgrund der vorhandenen Straßenbeleuchtungsmaste ein Hochbordstein in Form eines Schrammbordes notwendig. Die Straßenfläche solle erneut in Asphalt erfolgen.

Eine zweite mögliche Ausbauvariante sei der niveaugleiche Ausbau der Straßen ähnlich der Straße „Am Dreieck“. Diese Ausbauart hätte verkehrsberuhigenden Charakter und ermögliche weiterhin das Parken. Ggf. könnten die Parkplatzflächen mit farbigem Pflaster dargestellt werden.

An Ihn herangetragen wurde bereits der Einwand, dass aufgrund der hier ständigen Verschmutzung der Straße durch Pferde das Pflaster schnell verunreinigen würde. Hierzu sei zu sagen, dass dieses Problem mit anderen Pflasterarten minimiert werden könne. Alternativ könne auch neben der Mittelrinne links und rechts ein Asphaltstreifen des zu den Pflasteraußenseiten als Oberflächengestaltung eingebracht werden, soweit dies mit dem Thema der Versorgungsleitung vereinbar wäre. Die Preise für Asphalt oder Pflaster würden sich nur gering unterscheiden.

Weiter wurde herangetragen, dass bei größeren Regenereignissen von den angrenzenden Feldern, vorwiegend im Einmündungsbereich Blockstraße/L364, größere Wassermassen die Straße überfluten. Gemäß Herrn Gietemann könne das Wasserproblem mittels einer Quermulde mit Kastenrinne verringert werden.

Abschließend erklärte Herr Gietemann, dass er das Mischsystem, somit die Ausbauvariante 2 favorisiere, da hier die maximale Nutzbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer bestehe.

Herr Mönter ergänzte, dass die Verwaltung die Mischflächenvariante favorisiere. Den Anwohnern sollen in der noch folgenden Einwohnerversammlung alle Varianten und Möglichkeiten vorgestellt werden.

 

Anschließend erklärte Herr Kuhn, dass die Bevölkerung einen niveaugleichen Ausbau mit Asphalt haben wolle und somit gänzlich auf Pflaster verzichtet werden solle. Laut der Bevölkerung seien andere Straßen mit Pflaster negativ aufgefallen, insbesondere bei größeren Verunreinigungen. Da die Starkregensituation bei Haus 1 bis 5 besonders problematisch sei, solle ggf. trotzdem ein Hochbordstein errichtet werden, um das Wasser umzulenken. Weiter sei eine Reglementierung der Stellplätze nicht gewünscht. Herr Kuhn erkundigte sich weiter, ob bei der Neubaumaßnahme alle Versorger berücksichtigt worden seien. Weiter sei die Frage an ihn herangetragen worden, ob die Blockstraße als Einbahnstraße umgestaltet werden könne.

Herr Gietemann nahm zu den vorgetragenen Fragen wie folgt Stellung: Eine ausschließliche Herstellung der Straße aus Asphalt sei nicht möglich, da ein fachgerechter Anschluss an den Hauswänden so nicht möglich sei. Zumindest die Randstreifen der Straße müssten gepflastert werden.

Weiter führte er aus, dass die Versorger wie bei jeder Baumaßnahme mit in die Planung einbezogen würden. Das Einzeichnen der Parkplätze sei optional, diese könnten, müssten aber nicht zwingend eingezeichnet werden. Bezüglich der Einbahnstraßenregelung sei nur eine Einfahrt von der L364 möglich. Die verkehrsrechtliche Ausgestaltung habe jedoch keine Auswirkung auf den Ausbau der Straße. Somit könne die Einbahnstraßenregelung auch noch nachträglich realisiert werden.

Herr Mönter berichtete, dass der Gasnetzbetreiber seitens der Verwaltung nochmals separat angefragt wurde. Der Frage nach einer Einbahnstraßenregelung sei im Rahmen des Ordnungsamtes nachgegangen worden, es sei jedoch kein direkter Bedarf festgestellt worden.

 

Danach führte Frau Slupik aus, dass die CDU den niveaugleichen Ausbau befürwortet, so wie es die Bürger wollen und das Ingenieurbüro favorisiert. Die vorgeschlagene Kombination aus Asphalt und Pflaster sowie die Vorkehrungen zur zusätzlichen Wasserbeseitigung seien gut. Bei dem niveaugleichen Ausbau sei zudem eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht mehr notwendig da dann automatisch 30 km/h gelten würden. Auf Nachfrage von Frau Slupik erklärte Herr Gietemann, dass sich die Gesamtkosten auf ca. 380.000 € bis 403.000 € belaufen werden, wobei die Bordsteinvariante hierbei die teurere sei.

 

Herr Benden befand den niveaugleichen Ausbau ebenfalls für gut, er würde die Straße insgesamt aufwerten. Die Vorsorgeplanung bezüglich der Regenereignisse sei positiv, ggf. seien aber auch direkte Baumaßnahmen an den gegenüberliegenden Wiesen möglich. Des Weiteren merkte Herr Benden an, dass die Pferdehalter dazu angehalten werden sollten, die scheinbar ständigen Verunreinigungen zu entfernen. Eine Planung aufgrund des Pferdeeinflusses sei nicht sinnvoll. Die Einwohnerversammlung solle klären, ob Einzelheiten wie z.B. die Einbahnstraße gewollt seien.

 

Im Anschluss erkundigte sich Herr Graf, ob die vorhandenen Kanäle noch ausreichend dimensioniert seien. Herr Gietemann erklärte, dass der Kanal noch gut sei, die Anzahl der Einläufe jedoch erhöht werden müsste. Er wies darauf hin, dass bei den Starkregenereignissen meist die verstopften Einläufe das Problem seien, weniger die Kanäle.

 

Abschließend erklärte Herr Gietemann, dass in der Einwohnerversammlung zusätzlich ein Ausbauplan mit der Kombination Asphalt/Pflaster präsentiert werden könne. Zudem solle die Möglichkeit der Einbahnstraße zur Diskussion gestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.