Sitzung: 26.09.2018 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage: 1325/2018
Beschluss:
1.
Der Satzungsänderung der NEW AG in §
6 und § 7 entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.
2.
Redaktionelle Änderungen der Satzung
der NEW AG, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich verändern, sind zulässig.
3.
Die Vertreter des Kreises bzw. der
kreisangehörigen Kommunen des Kreises Heinsberg in den NEW-Gremien der
beteiligten Gesellschaften werden ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu
fassen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.
