Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege in der vorliegenden Entwurfsfassung und die darin enthaltene Änderung der Entgelte mit Wirkung ab dem 01.01.2019.

 

 


Auf Nachfrage von Frau Wegner-Hens erläuterte Herr Lehnen, dass bei Erziehern eine weitere Qualifikation verlangt werde, da dort noch spezielle für die Tagespflege notwendige Inhalte vermittelt werden, die nicht Bestandteil der Ausbildung sind. Generell gebe es aber auch Überlegungen das Stufen- und Erfahrungssystem in nächster Zeit noch zu überarbeiten.

 

Frau Rudzki erkundigte sich, ob die Mehrbelastung allein auf die Stadt entfiele und wieso gleichzeitig die Einnahmen sänken. Ferner wollte Sie wissen, ob es keine Möglichkeit gebe bei der Belegung Kinder aus Geilenkirchen zu bevorzugen. Herr Lehnen erwiderte, dass die Mehrkosten in vollem Umfang von der Stadt zu tragen seien, aber bereits in der Haushaltsplanung so berücksichtigt wurden. Die Entgelte seien jetzt längere Zeit nicht erhöht worden. Hinsichtlich der Belegung sei es so, dass man zwar den Tagespflegepersonen die Pflegeerlaubnis erteile, aber damit kein Belegungsrecht verbunden sei. Die Betreuungskosten trage aber immer das belegende Jugendamt, dies sei anders als im Kita-Bereich. Herr Schulz ergänzte, dass die sinkenden Einnahmen damit zu erklären seien, dass aktuell häufiger Geschwisterkinder in Tagespflege betreut würden für die kein weiterer Beitrag zu zahlen sei, dies werde jährlich relativ konkret ermittelt.

 

Frau Lang ergänzte, dass die Fremdbelegungen aus ihrer Sicht nichts mit der unterschiedlichen Vergütung zu tun hatten, es sei aber so, dass die Anmeldeverfahren in den anderen Kommunen teilweise eher abgewickelt würden und dort nicht berücksichtigte Eltern dann hier Tagespflege anfragen würden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen