I. Beigeordneter Brunen nahm noch einmal ergänzend zur Vorlage Stellung und berichtete über die derzeitigen Planungen der Bundesregierung mit dem „Gute-Kita-Gesetz“. Der Entwurf sehe vor, dass eine soziale Staffelung der Beiträge bundesweit verpflichtend eingeführt werde und auch die Befreiung einkommensschwacher Familien vorgesehen sei. Eine vollständige Abschaffung der Beiträge sei jedoch nicht vorgesehen.

 

Anschließend stellte er noch einmal die gesamte Finanzierung des Kita-Bereichs dar (siehe Anlage) und wie hoch die städtischen Aufwendungen dafür bereits seien. Betrachte man allein den finanziellen Aspekt sei festzustellen, dass die Belastung für den städtischen Haushalt bereits hoch sei, daher empfehle die Verwaltung vor einer Entscheidung die weitere Entwicklung auf Bundesebene zu dieser Frage abzuwarten.

 

Stadtverordneter Benden begründete anschließend ausführlich den gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Zu dem Überblick über die Finanzierung merkte er an, dass diese in den Nachbarkommunen ähnlich sei. Die Fraktion habe den Antrag gestellt, da bereits seit längerem darüber diskutiert werde die soziale Staffelung zu ändern. Entgegen der Aussage in der Verwaltungsvorlage gebe es sehr wohl große Unterschiede zwischen den Kommunen in NRW bis hin zu vollständiger Beitragsfreiheit. Lege man beispielsweise ein Einkommen von 43.000 € zu Grunde würden Familien hier zwischen 0,00 € bis maximal 334,00 € monatlich zahlen.

 

Man fordere eine Befreiung bis 60.000 € Jahreseinkommen da es sich ja um Bruttoeinkünfte handle. Man könne sich mit einer solchen Entscheidung bewusst als familienfreundliche Kommune im Kreis abheben. Geilenkirchen biete bereits viele Vorteile für junge Familien und könnte so weiter an Attraktivität gewinnen, Zuzüge würden auf anderer Seite wieder andere Einnahmen für die Stadt erzeugen. Bei einer Befreiung sollten zudem die verbleibenden Beiträge nicht angehoben werden.

 

Stadtverordneter Klein legte dar, dass es auch aus Sicht der SPD sicher wünschenswert sei eine Befreiung vorzunehmen, aber man müsse sich auf der anderen Seite auch die Frage stellen ob man sich dies auch leisten könne und da laute die Antwort derzeit eben nein. Er erkundigte sich danach wie die finanziellen Auswirkungen bei einer Befreiung bis zu 36.000 € aussähen. I. Beigeordneter Brunen erwiderte, dass es hierzu eine relativ konkrete Schätzung der Verwaltung gebe, dass dies einen Einnahmeverlust von 70.000 € bedeuten würde.

 

Stadtverordneter Kappes erläuterte, dass auch die CDU eine Beitragsreduzierung grundsätzlich begrüßen würde, aber man müsse immer auch einen stabilen Haushalt zum Ziel habe und dies sei derzeit noch nicht der Fall. Der Haushalt sei weiterhin nicht ausgeglichen und man sei noch auf dem Weg das Defizit immer weiter zu verringern. Vor diesem Hintergrund könne man keiner Befreiung zustimmen. Man solle daher die gesetzlichen Änderungen abwarten und dann darauf reagieren.

 

Stadtverordnete Brandt stellte klar, dass die Bürgerliste eine Anhebung der unteren Einkommensgrenze befürworte, sie sehe finanziellen Spielraum bei der von der SPD ins Spiel gebrachten Grenze von 36.000 €. Sie vermute, dass dies auch für die Verwaltung eine Entlastung bedeuten würde und erkundigte sich danach, ob es dort einen hohen Aufwand gebe und wie es mit Beitragsrückständen aussehe. Herr Schulz erläuterte dazu, dass es bei Beschwerden eigentlich immer nur um die Frage nach fehlenden Betreuungsplätzen gehe, noch nie habe es – außer im Falle von technischen Pannen – eine Beschwerde gegeben, dass und in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden. Wenn man Vermeidungstendenzen beobachten könne dann eher im Bereich der Gutverdiener. Beitragsrückstände seien durchweg in allen Einkommensgruppen vorhanden, dies sei eher eine Frage der allgemeinen  Zahlungsmoral.

 

I. Beigeordneter Brunen erläuterte auf entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Schumacher welche Beiträge derzeit in der Satzung für Einkommen bis 27.000 € bzw. bis 38.000 € vorgesehen seien. Ausschussmitglied Grein ergänzte, dass man auch die Essenskosten von ca. 50,00 € monatlich als Belastung der Eltern mitbedenken müsse.

 

Stadtverordneter Benden nahm die Diskussion auf und erläuterte, dass man sich zwar eine Befreiung bis 60.000 € vorgestellt habe, man auch den anderen Fraktionen entgegen kommen könne und eine Befreiung bis 38.000 € einen Schritt in die richtige Richtung darstellen würde. Denkbar wäre es daher zu beschließen die Verwaltung zu beauftragen bis zur nächsten Ratssitzung konkrete Zahlen zu erarbeiten und dort dann zu entscheiden.

 

Frau Wegner-Hens regte an, auch die Stufen der Beitragstabelle zu verändern und fragte nach ob nicht 5000er Schritte möglich seien. Herr Lehnen gab zu bedenken, dass sicherlich vieles machbar sei, man aber auch immer den Aufwand für die Verwaltung bedenken müsse. Eine Erhöhung der Beitragsstufen durch geringere Abstände mit gleichzeitig in der Summe unverändertem Beitragsaufkommen zu berechnen sei eine Gleichung mit sehr vielen Unbekannten.

 

Stadtverordneter Schumacher gab zu bedenken, dass kaum Informationen vorhanden seien um jetzt eine Entscheidung zu treffen. Aus seiner Sicht sollte man dem Rat lediglich empfehlen auf Grund von neuen Zahlen der Verwaltung die Angelegenheit zu diskutieren und zu entscheiden. Auch Stadtverordneter Klein warf ein, dass er sich mehr Zeit zur Beratung gerade auch innerhalb der Fraktionen wünsche, die Zeit bis zur nächsten Ratssitzung sei durch die Ferien viel zu knapp.

 

Ausschussvorsitzender Mesaros schlug daraufhin vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dahingehend zu ändern, dass dem Rat der Stadt Geilenkirchen empfohlen werde, eine Reduzierung der Elternbeiträge im unteren Bereich der Staffelung vorzunehmen, aber ohne eine bestimmte Summe zu nennen.

 

Dies lehnte der Stadtverordnete Benden in dieser Form ab, modifizierte aber den Antrag seiner Fraktion wie folgt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Rates eine Änderung der Elternbeitragssatzung zu erarbeiten und eine Beitragsbefreiung bis zu einem Einkommen von 38.000 € aufzunehmen.“

 

Der Ausschuss empfahl dem Rat mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

7

Enthaltung:

0