Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt Fördermittel für die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern für die Orte Kraudorf und Teveren zu stellen und nach Konzeptvorlage, auch für Süggerath.

 


Technischer Beigeordneter Mönter trug vor, dass in Ergänzung zur Vorlage auch die Initiative in Kraudorf Fördermittel beantragen wolle und ein Betrag von ca. 65.000,00 € aus dem städtischen Haushalt benötigt werde.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger trug den Standpunkt der Bürgerliste zu diesem Thema vor. Für die Beantragung der Fördermittel sei Eile geboten. Die Zuschusshöhe für NRW lasse den Schluss zu, dass nicht alle Projekte umgesetzt werden können. In Anlehnung an das Bürgerhaus Bauchem solle auch anderen Vereinen der Zugang zu einer Förderung ermöglicht werden. Bei der für Teveren geplanten Begegnungsstätte bestünde eine Deckungslücke von 180.000,00 €. Daraus ergeben sich für die Bürgerliste folgende Fragen um deren zeitnahe Beantwortung gebeten werde:

1. Da nur 250.00,00 €, also nur 65% maximal gefördert wird, wie sieht die Einzelfinanzierung der restlichen geplanten 180.000,00 € aus?

2. Wieviel Eigenleistung soll nach Lastheft beziffert werden und wie ist eine Mehrzweckfinanzierungslücke gedeckelt? Wie sieht die Finanzierung der Eigenleistung aus?

3. Kann die Verwaltung heute das berühmte Zauberkaninchen aus dem Zylinder präsentieren? Ein Schubladenplan der schnell uns vorgestellt werden kann, damit die Fristen und die Ratsentscheidung darüber eingehalten werden können?

4. Wie hoch sind die Bedarfe der Vereine, ist ein verwaltungsplan erstellt, dass die Größe 12 x 19 m Gebäudes begründet?

5. Wie wird die Verantwortlichkeit zwischen Nutzern vereinbart, z. Bsp. Reinigungsplan?

6. Bis wann stehen die Planungsunterlagen, Entwürfe zur Verfügung? Wie sieht die jährliche Betriebskostenermittlung aus?

 

Die Bürgerliste nehme die drei Planungen zur Kenntnis, merke jedoch an, dass der Antrag vorbei an der Politik für Teveren eingereicht worden sei. Für jedes Bürgerhaus werde man von Fall zu Fall entscheiden.

 

Technischer Beigeordneter Mönter sagte die Beantwortung der Fragen zu einem späteren Zeitpunkt zu. Die Verwaltung habe mit der Vorlage beabsichtigt, die Politik über die in Planung befindlichen Projekte zu unterrichten. Bislang seien für alle Projekte noch keine endgültigen Fakten geschaffen worden. Bei den vorgeschlagenen Projekten handele es sich keinesfalls um eine Festlegung sondern nur um eine Erste Information vor einer künftig zu treffenden Entscheidung.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen trug ihre Verwunderung über die Vorlage vor. Von einer  Kenntnisnahme werde sie absehen. Das Bürgerhaus in Bauchem sei unter großer Beteiligung von Vereinen und deren Initiative entstanden. In Teveren sei die Politik nicht beteiligt worden. Aus Kraudorf vernehme man in erster Linie Streitigkeiten und die Kirche habe sich auch bereits geäußert. Die Summenbildung von Süggerath sei nicht nachvollziehbar. Daher verweigere sie eine entsprechende Kenntnisnahme.

 

Stadtverordneter Benden sprach sich ebenfalls gegen eine Kenntnisnahme aus. Hier könne man nur von einer sehr kritischen Kenntnisnahme sprechen. Neben dem Sportlerheim in Teveren gebe es dort auch eine Eventlocation. Auch in Süggerath und Kraudorf seien Gastronomiebetriebe angesiedelt, welche mit den Bürgerhäusern in Konkurrenz treten müssten. Von dem angestrebten Grundstückstausch in Kraudorf habe er nur durch die Zeitung erfahren und die Einmischung des Pfarrers habe den bestehenden Konflikt noch verschärft. Ein Neubau von Bürgerhäusern ohne vorherige Prüfung des Altbestandes sei nicht in Ordnung, neben der fehlenden vorherigen Information der Politik.

 

Stadtverordnete Slupik sprach sich für die Unterstützung der drei Projekte aus. Es stünden Mittel zur Verfügung, welche man in Anspruch nehmen könne. Die Beantragung der Mittel führe nicht automatisch zu einer Genehmigung des Projektes durch die Gremien. Sollten keine Mittel fließen, könne man die Projekte immer noch einstellen.

 

Stadtverordneter Grundmann sprach sich ebenfalls für eine Unterstützung der drei Anträge aus. Man könne froh sein, wenn eines der Projekte gefördert werde. Man müsse rasch handeln um in den Genuss einer Förderung zu gelangen. Zudem müsse man bedenken, dass Geilenkirchen nicht nur aus der Innenstadt, sondern auch aus Außenorten bestehe. Eine Entscheidung über die Umsetzung werde man erst nach dem Förderbescheid treffen.

 

Ausschussvorsitzender Paulus trug vor, dass bereits seit 2015 ein Planentwurf für ein Dorfgemeinschaftshaus  bestünde. Dabei seien die vereinigten Vereine der Antragsteller und er als Ortsvorsteher das Bindeglied zur Verwaltung. In Teveren seien nur noch kleine Gastronomiebetriebe vorhanden, welche nicht über eine ausreichende Kapazität für größere Veranstaltungen verfügen. Man werde die Betreiber der Gastronomie in die Planungen mit einbeziehen.

 

Stadtverordnete Slupik stellte den Antrag, möglichst rasch einen Förderantrag für Kraudorf und Teveren zu stellen und später für Süggerath.

 

Dem widersprach Stadtverordneter Benden in einer hitzig geführten Debatte. Er unterstütze grundsätzlich die Vereine. Man solle sich jedoch genau überlegen, was man fördere und unter der Voraussetzung, dass genaue Unterlagen vorgelegt werden. Vor der Abstimmung müsse der Vorwurf der Befangenheit geklärt werden. Seiner Meinung nach seien stimmberechtigte Ausschussmitglieder befangen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter erwiderte, dass eine Befangenheit nur möglich sei, wenn für den Einzelnen ein unmittelbarer Vorteil entstünde. Dies sei nur bei direkten Vorstandsmitgliedern der Fall, welche nach seinen Erkenntnissen nicht anwesend seien.

 

So auch Stadtverordneter Grundmann, welcher sich auf ein Seminar in Kommunalrecht berief. Er widerholte nochmals, dass Geilenkirchen nicht nur aus der Innenstadt bestehe und mögliche Förderungen nicht außer Acht gelassen werden sollten.

 

Stadtverordneter Conrads war verwundert über die stets langen Ausführungen ohne zur Sache etwas vorzutragen. Er spreche sich dafür aus die Anträge zu stellen, um eine mögliche Förderung zu erhalten und keine Unterscheidung zwischen Innenstadt und Außenort zuzulassen. Der Vorwurf der Befangenheit sei nur bei direkten Vorstandsmitgliedern einschlägig.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger stellte nochmals klar, dass die Bürgerliste nicht gegen Dorfgemeinschaftshäuser sei und erkundigte sich nach den vorgelegten Zahlen zu Teveren. Man hätte die Politik bereits früher informieren sollen und nicht erst nach Antragstellung.

 

Technischer Beigeordneter Mönter erwiderte, dass man für Teveren bei der Kostenschätzung nur Fläche und Volumen zugrunde gelegt habe. Es bestehe noch keine Architektenplanung mit einer Kostenberechnung.

 

Stadtverordneter Volles trug vor, dass er nicht gegen den Bau von Bürgerhäusern sei. Sprach sich jedoch gegen eine Abstimmung über den Antrag aus.

 

Stadtverordnete Slupik trug den von ihr gestellten Antrag vor. Die Anträge für Kraudorf und Teveren baldmöglichst zu stellen und in Folge auch für Süggerath.


Abstimmungsergebnis:

Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt.