Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Gleichstellungsplan wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 


Bürgermeister Schmitz wies auf die vorliegende 48-seitige Änderungsfassung des Gleichstellungsplanes der Stadt Geilenkirchen hin. Auf Wunsch des Rates sei das Dokument überarbeitet worden. Er wolle die Änderungen kurz darstellen: Es seien sämtliche allgemeine Angaben oder Thesen, wie beispielsweise dass in den Sozial- und Erziehungsdiensten vermehrt Frauen arbeiten würden, recherchiert worden. Bei Bedarf seien die Angaben korrigiert oder anhand von Literatur- und Quellenangaben gefestigt bzw. begründet worden. Daher verfüge das überarbeitete Exemplar über ein Literatur- bzw. Quellenverzeichnis. Des Weiteren sei der gesamte Text noch einmal gestrafft und auf Dopplungen hin untersucht worden. So habe sich ergeben, dass die Struktur des Planes umgestellt worden sei und in den Teilen B und C Zielvorgaben bzw. Maßnahmen beschrieben worden seien. Diese Aufteilung entspreche nun genauer den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, das eine genaue Aufteilung des Planes bzw. gezielt Kernpunkte eines Gleichstellungsplanes benenne. Die Maßnahmen seien auf ihre Bestimmtheit überprüft worden. Sie seien aus Sicht der Verwaltung hinreichend konkretisiert. In der damaligen Sitzung sei kritisiert worden, dass die Stadtverwaltung als Arbeitgeber nicht attraktiv genug für Frauen sei. Im Vergleich zu anderen Städten und Kommunen präsentiere sich die Stadt vor allem aufgrund ihrer Dienstvereinbarung zur Gleitzeit und zur individuellen, flexiblen Handhabung der Teilzeitwünsche durchaus als attraktiver Arbeitgeber. Darüber hinaus entwickle die Stadt momentan im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes und des Gesundheitsmanagements weitere Konzepte, um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig und attraktiv zu sein. Hier sei eine konkrete Maßnahme im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Thema Heimarbeit zu nennen. Die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat stünden diesbezüglich im Kontakt, um eine entsprechende Dienstvereinbarung auf den Weg zu bringen. Letztlich sei zu erwähnen, dass einzig der Bereich der Führungspositionen in der Verwaltung nicht den erforderlichen Frauenanteil erfülle. Im neuen Stellenplan werde zu erkennen sein, dass die Stadt auch hieran arbeite.

 

Stadtverordneter Grundmann lobte Frau Savelsberg für die gelungene Überarbeitung. Die SPD-Fraktion werde für die Verabschiedung des Gleichstellungsplanes stimmen.

 

Stadtverordneter Kravanja wies auf Punkt 3.2 des Gleichstellungsplanes hin. Er erkundigte sich, ob man sich der Gefahr einer Konkurrentenklage aufgrund der in diesem Punkt festgelegten Regelung aussetze.

 

Frau Savelsberg erwiderte, dass in diesem Bereich keine Gefahr einer Konkurrentenklage bestünde. Das Landesgleichstellungsgesetz sei dazu da, strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beheben bzw. durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Der Gleichstellungsplan stimme in diesem Punkt mit dem Regelungsinhalt des Landesgleichstellungsgesetzes überein. Nachdem eine interne Ausschreibung in einem Bereich durchgeführt worden sei, in dem Frauen stark unterbesetzt seien, müsse die Ausschreibung öffentlich wiederholt werden, wenn keine Bewerbung einer Frau eingegangen sei, die die geforderten Qualifikationen erfülle. Dies sei durch das Landesgleichstellungsgesetz vorgegeben.

 

Stadtverordnete Bintakys-Heinrichs wünschte der Gleichstellungsbeauftragten viel Mut bei der Umsetzung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.