Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates eine Änderung der Elternbeitragssatzung zu erarbeiten und eine Beitragsbefreiung bis zu einem Einkommen von 38.000 € aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, die Gebührenfreiheit für die Erhebung von Kita-Gebühren auf die Einkommensgrenze von 38.000 € anzuheben. Der Ertragsausfall für den Haushalt der Stadt Geilenkirchen wird durch die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von derzeit 486 v. H. auf 492 v. H. kompensiert. Die Erhöhung der Grundsteuer B gilt solange, bis das Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet und die Beitragspflicht entfallen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt, Wohngeldempfänger/innen von der Beitragspflicht zur Erhebung von KiTa-Gebühren zu befreien.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.

 

 


Stadtverordneter Banzet stellte den nachträglich zu diesem Tagesordnungspunkt hinzugefügten Antrag der SPD-Fraktion vor. Der Rat habe lange über die Absenkung der KiTa-Gebühren diskutiert. Alle Fraktionen hätten sich dafür ausgesprochen, die Gebühren anzupassen. Bislang habe eine Lösung gefehlt, wie die Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Freibetragsgrenze ausgeglichen werden könnten. Die SPD-Fraktion spreche sich dafür aus, den jährlichen Fehlbetrag über 83.000 Euro durch die Erhöhung der Grundsteuer B auf 492 v. H. zu kompensieren. Dies würde für jeden Haushalt der Stadt eine Mehrbelastung von 4,50 Euro im Jahr bedeuten. Hierbei handle es sich um die fairste Möglichkeit, die einkommensschwachen Familien zu entlasten. Letztlich wies er darauf hin, dass der Beschluss nur so lange gelten soll, bis das Gute-KiTa-Gesetz verabschiedet werde und die Beitragspflicht entfalle. Die Erhöhung der Grundsteuer B sei dann zurückzunehmen.

 

Stadtverordneter Benden wies drauf hin, dass die Grünen bereits seit zwei Jahren daran arbeiten würden, die Eltern zu entlasten, also innerhalb der Beitragsstaffelung einen sozialeren Ausgleich zu finden. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses habe zwei Jahre Zeit gehabt, hierfür z. B. im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft eine Lösung zu erarbeiten; dies sei jedoch nicht geschehen. Dennoch sei eine Lösung nun greifbar nahe. Er wies darauf hin, dass sich die Fachleute im Jugendhilfeausschuss für die Beitragsbefreiung bis zu einem jährlichen Einkommen von 38.000 Euro ausgesprochen hätten. Der Vorschlag sei aufgrund der Gegenstimmen auch von Seiten der SPD-Fraktion abgelehnt worden. Die SPD-Fraktion versuche nun, sich den Antrag der Grünen zu eigen zu machen. Er verdeutlichte, dass die Anpassung der Beitragstabelle der Verdienst der Grünen sei. Er wies auf Unklarheiten des Antrages der SPD hin. Er zitierte, dass die SPD keine Möglichkeit sehe, den Ertragsausfall ohne finanzielle Mittel von außen zu kompensieren. Hiermit sage die SPD aus, dass es keine gleichen Chancen auf Bildung gebe bzw. darauf, Eltern zu entlasten, ohne auf finanzielle Mittel von außen zurückzugreifen. Wie folglich unter TOP 7 vorgestellt werde, würden sich die Einnahmen durch die Grundsteuer B ohnehin im folgenden Jahr erhöhen, da mehr junge Familien nach Geilenkirchen gezogen seien. Nichtsdestotrotz würde er sich darüber freuen, wenn dem Antrag der SPD zugestimmt würde.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Entlastung der Familien, die sich am unteren Bereich der Beitragstabelle befinden würden, dringend notwendig sei. Deshalb unterstütze die Bürgerliste das Vorhaben, die Beitragsfreiheit bis zu einem Einkommen von 38.000 Euro zu erhöhen. Dem Antrag der SPD-Fraktion, die Mindereinnahmen durch die Erhöhung der Grundsteuer B zu kompensieren, könne die Bürgerliste jedoch nicht zustimmen. Man dürfe nicht die Interessen der Mieter/innen und Eigenheimbesitzer/innen mit denen der Eltern aufwiegen. Durch die Erhöhung der Grundsteuer B treffe man die Eltern nämlich dennoch. Eine Kompensation könne durch Einnahmen bzw. Minderaufwendungen an anderen Stellen erzielt werden, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen wie dem Bau einiger Bürgerhäuser.

 

Stadtverordneter Mesaros bestreite nicht, dass es sich hier um einen Antrag der Grünen handle. Es sollte jedoch um die Sache selbst und nicht um persönliche Profilierungen gehen. Man dürfe die KiTa-Beiträge nicht in Verhältnis mit dem Haushaltsetat von ca. 70 Mio. Euro setzen, da man der Bevölkerung so ein falsches Bild der finanziellen Lage der Stadt suggeriere. Seine Fraktion sei zwar grundsätzlich dafür, junge Familien zu entlasten, jedoch nicht auf diese Art und Weise. Hier würden einzelne Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt. Er fordere den Stadtverordneten Benden auf, wieder zur Sachorientierung und fairen Arbeit zurückzukehren. Der Antrag der SPD-Fraktion sei löblich. Grundsätzlich sei die Verteilung der Gebühren auf viele Schultern legitim, dennoch würden hierdurch junge Familien als Mieter oder Eigenheimbesitzer belastet.

 

Stadtverordneter Speuser erklärte, dass die CDU Familien grundsätzlich unterstützen wolle, auch wenn dies häufig nicht so dargestellt werde. Man höre wiederholt das Argument, dass sich Eltern über die KiTa-Beiträge beschweren würden. Diese Beschwerden würden jedoch nicht gegenüber dem Jugendamt geäußert. Hier habe man möglicherweise falsche Begehrlichkeiten geweckt. 

Eine Beitragsbefreiung hätte haushalterische Konsequenzen. Es sei die Rede davon, dass die Mindereinnahmen durch die Beitragsbefreiung einen Bruchteil des Haushaltes ausmachen würden. Der Stadt stünden Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro für freiwillige Leistungen zur Verfügung. Die Mindereinnahmen durch die Beitragsbefreiung bis zu einem Jahreseinkommen von 38.000 € würden bereits 5,5 % dieses Budgets ausmachen. Die Stadt befinde sich nach wie vor am Rande der Haushaltssicherung.

Nach dem Vorschlag der SPD-Fraktion würde die Erhöhung der Grundsteuer B die Privathaushalte um 4,50 € jährlich belasten. Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sei eine Deckungsquote von 19 % vorgesehen. In dieser Höhe müssten die Kosten aufgrund der Kinderbetreuung durch Beiträge erhoben werden. Die Stadt Geilenkirchen liege bei einer Deckungsquote von 15 %.

Mit der Erhöhung der Grundsteuer B belaste man nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter. Man belaste auch die Familien, die früher schon KiTa-Beiträge bezahlt hätten und die Eltern, die ihre Kinder in den ersten Jahren zuhause erziehen wollen würden.

§ 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen befreie Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII von der Beitragspflicht. Wohngeldempfänger/innen seien diesen jedoch nach Abzug der KiTa-Beiträge nahezu gleichgestellt; sie seien jedoch nicht von der Beitragspflicht befreit. Die CDU-Fraktion stelle daher den Antrag, § 3 Abs. 4 der Satzung dahingehend anzupassen, dass Wohngeldempfänger/innen ebenfalls von der Beitragsflicht befreit würden.

 

Stadtverordneter Banzet verdeutlichte, dass die SPD nicht den Antrag der Grünen als ihren eigenen habe ausgeben wollen. Man habe nach einer Lösung gesucht, die entstehenden Mindereinnahmen aufgrund der Beitragsbefreiung zu kompensieren. Er räumte ein, dass die Erhöhung der Steuern nicht bei allen auf Sympathie stoße. Die Erhöhung sollte in diesem Rahmen aber kein Problem darstellen. Man entlaste mit diesem Finanzierungsvorschlag die Bevölkerung, die sich an der unteren Einkommensgrenze befinde.

 

Stadtverordneter Kappes erklärte, dass junge Familien nach Geilenkirchen ziehen würden, da die Stadt bereits familienfreundlich sei. Die Familienfreundlichkeit stelle sich in einem großen Spektrum dar. Hierunter würden KiTas, insbesondere aber auch Schulen gehören. Die Hälfte der Eltern in Geilenkirchen zahle keine KiTa-Gebühren. Dies sei auf gesetzliche Regelungen und darauf zurückzuführen, dass das zweite Kind einer Familie beitragsbefreit sei. Geilenkirchen verfüge über eine vorbildliche schulische Infrastruktur. Man könne hier jeden Schulabschluss machen; Eltern könnten sich darüber hinaus zwischen Halb- und Ganztagsschulen entscheiden. Dies alles gehöre zur Familienfreundlichkeit einer Stadt dazu.

 

Stadtverordneter Kravanja bemängelte, dass die Möglichkeit, die Grundsteuer B zu erhöhen, nicht kreativ sei, um Mindereinnahmen zu kompensieren. Man führe momentan eine Phantomdiskussion über die im Raum stehenden Summen. Fest stehe, dass die einkommensschwachen Menschen zumeist nicht ihrer Zahlungspflicht nachkommen könnten und häufig kein pfändbares Vermögen besäßen. Die Anhebung der Beitragsgrenze führe letztendlich zu einem geringen Aufwand in der Zwangsvollstreckung. Die Anhebung der Beitragsgrenze sei zwingend notwendig. Dem Vorschlag der CDU-Fraktion könne er nicht folgen, da es nicht gerecht sei, nur bestimmte Bevölkerungsgruppen von der Beitragspflicht zu befreien. Er plädiere für die Erhöhung der Beitragsgrenzen.

 

Stadtverordneter Benden stimmte dem Stadtverordneten Kravanja zu. Die Umgestaltung der Beitragstabelle sei zwingend notwendig. Der Stadtverordnete Kappes verkenne die Realität. Viele Familien würden damit warten, ihr zweites Kind im Kindergarten anzumelden, bis das erste in der Schule sei. Viele Kinder bräuchten zudem eine frühkindliche Betreuung. Man müsse hier langfristig denken. Die Elternbeitragstabelle müsse generell angepasst werden. Hierzu hätte sich bereits ein Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses bilden können. Die Beitragstabelle mache 12.000er Schritte. Diese Spanne sei zu groß. Sie sollte auf 5.000er oder 6.000er Schritte verkleinert werden. Darüber hinaus sei es möglich, weitere Stufen über einem jährlichen Einkommen von 100.000 € einzuführen.

 

Stadtverordneter Conrads erklärte sein Verständnis für das Anliegen der Grünen. Es stelle sich jedoch die Frage, ob denjenigen, die die Kosten auffangen würden, diese auch zugemutet werden könnten. Er verwies auf die vom Stadtverordneten Speuser vorgetragenen Zahlen bezüglich der Belastung der einzelnen Haushalte. Weiterhin stelle sich die Frage, wer die zusätzliche Belastung überhaupt tragen sollte. Es sei die Möglichkeit vorgetragen worden, dass dies auf Eltern mit einem höheren Einkommen verteilt werden könne. Vor dem Hintergrund, dass die Einkommensverteilung in Geilenkirchen extrem sei – einkommensschwache Haushalte befänden sich in den untersten Kategorien, einkommensstarke Haushalte in den höchsten – sei es legitim, eher die Eltern zu belasten, die sich im oberen Einkommensbereich befänden. Die Kosten auf alle Haushalte umzuverteilen, sei nicht gerecht. Diese Möglichkeit sei im Übrigen nicht als Finanzierung von außen zu sehen. Hier müsse man sich vor Augen halten, dass die Kosten nicht nur auf Hauseigentümer/innen, sondern auch auf Mieter/innen verteilt würden. Das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen in Deutschland liege bei 2.860 €. Die durchschnittliche Rente bei 14.770 € im Jahr. Es sei nicht angebracht, diese Haushalte mit weiteren Kosten zu belasten. Hierüber müsse man sich Gedanken machen.

 

Stadtverordneter Mesaros stellte klar, dass seine Fraktion den Antrag der Grünen unterstütze. Grundsätzlich sei die Beitragsbefreiung jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe; sie könne auch nicht die Aufgabe einer Kommune sein. Da sich auf bundesstaatlicher Ebene in dieser Hinsicht jedoch in den letzten Jahren nichts getan habe, sei er bereit, auf kommunaler Ebene einen Zwischenschritt zu gehen. Die Stadt Geilenkirchen sei zwar strukturell unterfinanziert, jedoch sei eine Anpassung der Beitragstabelle zwingend notwendig.

 

Stadtverordneter Banzet fasste zusammen, dass alle für die Anpassung der Beitragstabelle seien. Die Frage der Finanzierung sei jedoch noch nicht geklärt. Er fragte Herrn Goertz, wie die Mindereinnahmen kompensiert werden könnten.

 

Herr Goertz führte aus, dass er die Thematik aus einer finanzmathematischen Sichtweise betrachten werde. Die politischen Beweggründe halte er außen vor. Wie man dem Eckpunktepapier entnehmen könne, verzeichne der Haushalt ein Defizit in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Dies bedeute für ihn als Kämmerer, dass alle Ertragssteigerungen vorwiegend dafür eingesetzt werden sollten, den Fehlbetrag zu reduzieren, um die schwarze Null zu erreichen. Dies gelte nicht nur für die Befreiung von den Elternbeiträgen, sondern beispielsweise auch für die Errichtung von Bürgerhäusern oder der Straßenbeleuchtung. Es würden zusätzlich 75.000 € durch die Grundsteuer B eingenommen. Dies sei auf die Umwandlung mancher Ackerflächen in Wohngrundstücke zurückzuführen. Dieser Betrag sollte dennoch zur Deckung des Fehlbetrages genutzt werden. Er könne den Antrag nachvollziehen, einkommensschwache Familien zu entlasten. Der Stadt stünden hierzu grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung, eigenständig ihr Einkommen zu erhöhen: Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Der Fehlbetrag, der aufgrund der Beitragsbefreiung entstünde, müsste aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Dies belaste jedoch zukünftige Generationen. Die Politik müsse entscheiden, ob die Last auf alle Schultern über die Grundsteuer B oder auf die Unternehmen über die Gewerbesteuer verteilt würde, oder ob die Nutzerinnen und Nutzer der Kindertagesstätten, also die Eltern, weiterhin für die Gebühren aufkämen.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, sich im Vorfeld mit dem Kämmerer unterhalten zu haben. Ihm seien die Eckpunkte bewusst gewesen. Seit zwei Jahren wolle seine Fraktion die Eltern entlasten, es werde allerdings immer der Haushalt vorgeschoben. Andere freiwillige Projekte würden bewilligt. Der Rat müsse sich die Frage stellen, was die Stadt bereit sei, zu leisten, um ihre schwächeren Mitglieder zu unterstützen. Er sei der Meinung, dass die von den Grünen beantragte Beitragsbefreiung auch ohne die von der SPD vorgeschlagene Kompensation möglich sei. Dies sei als Investition zu verstehen, denn es bewirke, dass junge Familien nach Geilenkirchen ziehen würden. Man könne sich hierdurch von anderen Kommunen absetzen. Es gebe viele andere Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Er appelliere an die Mitglieder des Rates, für den Antrag der Grünen zu stimmen.

 

Stadtverordneter Gerads betonte, dass die flächendeckende Anpassung der Elternbeiträge die Sache des Bundes sei. Bisher habe man in dieser Hinsicht keinen Fortschritt gemacht. Es ärgere ihn, dass nur bei bestimmten freiwilligen Maßnahmen die Finanzierung augenscheinlich schwierig sei.

 

Bürgermeister Schmitz fasste zusammen, dass über mehrere Anträge zu entscheiden sei. Der weitreichendste Antrag sei der Antrag der Grünen (aus der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses), da dieser den Haushalt am meisten belaste. Daraufhin folge der Antrag der SPD, anschließend der Antrag der CDU.