Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den überplanmäßigen Aufwand bzw. die überplanmäßige Auszahlung.

 


 

Stadtverordneter Jansen fragte nach, ob Feuerwehreinsätze nicht durch Versicherungen gegenfinanziert würden.

 

Herr Goertz erklärte, dass Versicherungen nur bei Hilfeleistungen für die Kosten aufkommen würden, also z. B. wenn ein Auto Öl verliere. Die hohen Kosten seien in diesem Jahr auf zahlreiche Feldbrände zurückzuführen gewesen.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Jansen führte Beigeordneter Brunen aus, dass Brandeinsätze in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht kostenerstattungspflichtig seien. Per Satzung sei geregelt, dass Kosten gegenüber dem/der Verursacher/in geltend gemacht werden könne. In den übrigen Bundesländern könne dies anders geregelt sein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.