Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Ausschuss nimmt die vorläufigen Anmeldezahlen der Grundschulen zur Kenntnis und schlägt dem Rat vor, die kommunale Klassenrichtzahl und die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulen in der Sitzung am 12.12.2018 auf der Grundlage der dann aktuellen Prognosedaten zu beschließen. 

 

2.       An den Schulen des gemeinsamen Lernens werden die Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler reduziert, und zwar in den Klassen, in denen gemeinsamer Unterricht erteilt wird.  In Härtefällen kann diese Klassengröße in Abstimmung mit der Schulleitung überschritten werden.

 

 


I. Beigeordneter Brunen trug den Sachverhalt vor, wobei er auf die vor Sitzungsbeginn ausgelegte Tischvorlage verwies. Hier seien jedoch zwei Änderungen zu vermerken. Bei der Europa-Schule hätten sich 40 Schulneulinge für das kommende Schuljahr angemeldet; bei der KGS Würm 25, somit insgesamt 238. Die Anmeldungen für zwei Kinder fehlten noch.

 

Herr Schulamtsdirektor Christoph Esser erläuterte sodann den Prozess der Klassenbildung. Dieser sei in der Vergangenheit nicht immer reibungslos verlaufen, was zu vermehrter Diskussion geführt habe. Der Prozess der Klassenbildung sei ein reines Zahlenspiel. Allerdings liege die Klassenbildung, d. h. wo und welche Klassen gebildet würden, nicht bei der Schulaufsicht, sondern bei den Räten. Bei dem Prozess seien zwei Grundkomponenten zu beachten:

 

1.    Die Anzahl der an den jeweiligen Grundschulen angemeldeten Kinder. Sie berechtige im kommenden Jahr in Geilenkirchen 11 Eingangsklassen zu bilden.

 

2.    Die Situation an den jeweiligen Schulen, wodurch eine gewisse Bandbreite hingenommen werden müsse.

 

Beide Bedingungen müssten erfüllt sein, damit entsprechend Klassen gebildet werden könnten. Bei der Bildung der Prognose sei die Zahl 30 wichtig. In der Regel liege die Prognose unter der späteren, tatsächlichen Anmeldezahl. Dafür gebe es mehrere Gründe, wie kurzfristige Zuzüge oder die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien. Die bisherige Schüleranmeldezahl von 238 berechtige zur Bildung von 11 Eingangsklassen. Zwar bilde die Prognose gewissermaßen einen Unsicherheitsfaktor, ihre Bildung beruhe aber auf dem Wissen und der Erfahrung der Schulleiter. Man fahre gut, hierauf zu vertrauen. Dennoch sei es möglich, dass man am Ende des Verfahrens zu einer anderen Entscheidung aufgrund veränderter Voraussetzungen komme. Es sei daher zu empfehlen, die Entwicklung abzuwarten. Hinsichtlich des Beschlussvorschlags 2 empfahl Schulamtsdirektor Esser eine Härtefallklausel aufzunehmen. Wenn bsw. 26 Kinder in einer GL-Schule angemeldet würden, sei den Eltern des 26. Kindes nicht zuzumuten eine andere GL-Schule zu suchen und u. U. weite Schulwege für ihr Kind in Kauf nehmen zu müssen. Stattdessen solle die Aufnahme des 26. Kindes zu ermöglichet werden.

 

Frau Thelen erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren die Bildung der jährlichen Eingangsklassen häufig diskutiert wurde. Ein Problem in Geilenkirchen sei es, dass jedes Jahr eine Klasse weniger gebildet wurde als möglich gewesen sei. Im Nachhinein erwiesen sich die tatsächlichen Schüleranmeldezahlen  als höher als die zuvor prognostizierten. Dennoch waren nicht alle eigentlich notwendigen Eingangsklassen zustande gekommen. Die Stadtverordnete nannte konkrete Beispiele hierfür und sprach sich dafür aus, das Recht auf die Bildung von 12 Eingangsklassen geltend zu machen.

 

Herr Esser antwortete, die anerkennende Schulaufsicht beziehe sich bei ihrer Entscheidung auf die Prognose. Diese würden von den Schulleitern nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. In der Vergangenheit waren sie eindeutig so, dass im vorgenannten Beispiel eine Klasse weniger gebildet werden konnte. Die Bedingungen für die Bildung einer weiteren Klasse waren nicht erfüllt. Ein Abweichen von der Prognose so kurzfristig nach Schuljahresbeginn, sei nur durch Zuzüge erklärbar.

 

Herr Benden erklärte, die Eingangszahlen hätten in den letzten vier Jahren regelmäßig höher gelegen als die Prognosen. Dies sei auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Eltern meldeten verspätet ihre Kinder an, Umzüge erfolgten verstärkt kurz vor Schuljahresbeginn, Geilenkirchen sei NATO-Standort, Kinder würden verstärkt in Inklusionsklassen gemeldet, usw.  Ein weiteres Problem könnten fehlende Räumlichkeiten darstellen. Dennoch wurde eine Eingangsklasse weniger gebildet, als vom Gesetz her möglich gewesen wäre. Es sei aber die Aufgabe der Ausschussmitglieder, die Kinder zu schützen. Hier wäre eine Verbesserung notwendig.

 

Ausschussvorsitzender Banzet stellte die Frage in den Raum, ob denn anders verfahren werden könne als bis jetzt aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers.

 

Herr Esser bemerkte, dass nicht nur in Geilenkirchen die tatsächlichen Anmeldezahlen über der Prognose lägen. Die Klassenbildung beruhe aber nun einmal auf den Zahlen nach der Prognose. Eine nachträgliche Klassenbildung sei zwar theoretisch möglich, sei aber in den letzten vier Jahren an keiner einzigen Stelle umsetzbar gewesen. Dies beruhe auch auf fehlende Ressourcen. Mehr Klassen zu bilden, ziehe nicht die sofortige Einstellung von mehr Lehrern nach sich. Die Klassenstärke in Geilenkirchen gehe nicht über 29 hinaus.

 

Ausschussvorsitzender Banzet bemerkte, offenbar sei die Prognose wichtiger als die Realität.

 

Herr Benden stellte die Frage in den Raum, wo die Kinder hin seien, die keine Aufnahme in der von den Eltern gewählten Schule gefunden hätten. Gleich aus welchen Gründen die Klassenbildung kleiner gehalten würde als möglich wäre, ob wegen Fehlens von Lehrern oder von Klassenräumen, dies könne nicht der richtige Weg sein.

 

Herr Esser antwortete, es gäbe bei der Klassenbildung keinen Spielraum. In Ausnahmefällen würden auch mehr als 25 Kinder aufgenommen. So gebe es die Regelung, dass Schulleitungen die Kinder nicht gleich abweisen, sondern zuerst das Gespräch mit der Schulaufsicht suchen sollten. Die Situation vor der Bildung der Eingangsklassen sei eine ganz andere als die danach. Eine höhere Klassenzahl habe mehr mit Wechselwünschen zu tun als mit der Möglichkeit die Klassenbildung zu ändern.

 

Frau Brandt erkundigte sich, ob die Möglichkeit bestehe, aufgrund der Erfahrungen vergangener Jahre, die Prognosezahl höher anzusetzen.

Herr Esser verneinte dies. Die Prognosen würden von den Schulleitern nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und abgegeben. Als Landesbeamte hafteten sie für die Richtigkeit der von ihnen weitergegeben Daten.

 

Herr Thamer meinte, wenn die Schulleiter die Prognosen den Erfahrungswerten der letzten Jahre anpassen würden, könnten sie sich nicht strafbar machen. Herr Esser machte darauf aufmerksam Prognosen seien komplexe Rechenwerke, die durch verbeamtete Personen erstellt würden.

 

Herr Weiler erinnerte daran, dass im vergangenen Jahr in fünf Terminen fünf verschiedene Zahlen vorgestellt wurden. Im vergangenen November sie die Diskussion hierüber ebenso lebhaft verlaufen wie heute. Auf seine entsprechende Frage antwortete Herr Esser, eine Prognose könne niemals zu 100 % mit der späteren Anmeldezahl übereinstimmen. Er wiederholte nochmals kurz seine vorherigen Erläuterungen zur Prognosebildung.

 

Herr Benden wies darauf hin, dass in Teveren ein Neubaugebiet entstehe. Wahrscheinlich kämen von dort alleine schon fünf Erstklässler hinzu. In Gillrath entstünden häufig Veränderungen der Anmeldezahlen durch den Zuzug von NATO-Familien.

 

Herr Esser sah das Problem darin, dass zwar von der Gesamtzahl genügend Kinder vorhanden seien, um eine weitere Klasse zu bilden, jedoch könne man nicht alle Kinder in einer einzigen Grundschule unterbringen.

 

Herr Jansen sah die derzeitige Gesetzesregelung als nachteilig für die Kinder an.

 

Herr Thamer sah nicht ein, warum eine kurzfristige Nachbesserung nicht möglich sein sollte.

 

Herr Esser verwies darauf, dass zwar Zuwachs in den Eingangsklassen zu verzeichnen sei, jedoch sei die Situation in Geilenkirchen keineswegs so dramatisch wie in anderen Kommunen. So wären in einer Nachbarkommune 37 Kinder in einer anderen als der gewünschten Schule eingeschult worden. Für Geilenkirchen müssten die gleichen Richtlinien gelten, wie in den anderen kreisangehörigen Kommunen.

 

Herr Jansen befand die Situation bereits dramatisch, wenn 28 statt 25 Kinder sich in einer Eingangsklasse wiederfänden.

 

Herr Grundmann wagte die Prognose, dass man in einem Jahr die gleiche Situation wiederfinden würde.

 

Frau Thelen sprach sich nochmals dafür aus, statt 11, 12 Eingangsklassen zu bilden. Sinnvoll sei das in Immendorf. Bei 30 Anmeldungen könne eine 2. Eingangsklasse gebildet werden.

 

Herr Esser empfahl, mit einer Entscheidung bis zum Dezember zu warten, weil man dann über konkretere Zahlen verfüge.

 

Ausschussvorsitzender Banzet erinnerte daran, dass heute kein Beschluss zu fassen wäre. Er zitierte nochmals die beiden Beschlussvorschläge.

 

Herr Weiler sprach sich dafür aus, die von Herrn Esser vorgeschlagene Härtefallregelung mit in den 2. Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Der Ausschussvorsitzende dankte Herrn Esser für seine Teilnahme an der Ausschusssitzung und für seine Ausführungen. Herr Esser sagte zu, weiterhin für konkrete Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:     einstimmig