Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt die Durchführung der im Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 vorgeschlagenen forstwirtschaftlichen Maßnahmen unter der Voraussetzung, dass die Haushaltsmittel hierfür bereitgestellt werden. 

 


Nach einer kurzen Einleitung durch den Ausschussvorsitzenden Paulus übernahm Forstamtmann von der Heiden die Vorstellung des Forstwirtschaftsplanes 2019. Die vorgetragene Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Einleitend erwähnte Forstamtmann von der Heiden, dass aktuell an der Verbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Beeck und Leiffarth mehrere Kastanien gefällt werden müssten. Bei der Kennzeichnung der zu fällenden Pappeln sei aufgefallen, dass mehrere Kastanien entlang des Weges von Pseudomonas syringae Erreger befallen seien, was zum Absterben der Äste führe. Aus diesem Grund müssten die befallenen Kastanien gefällt werden.

Vom Fichtenborkenkäferbefall sei der Stadtwald Geilenkirchen nicht betroffen. Wie bereits in den vorherigen Jahren vorgetragen würden erneut faule Pappeln im Müllendorfer Bruch geschlagen. Eine Aufforstung mit Eschen sei nicht möglich wegen des Befalls dieser Baumart.

 

Ausschussvorsitzender Paulus wies zwischenzeitlich auf die im Jahr 2015 durchgeführte Begehung des Müllendorfer Bruchs. Bei der Begehung sei bereits auf die Entfernung der Pappeln hingewiesen worden.

 

Stadtverordneter Sontopski erkundigte sich nach den Schäden welche aus der Grundwasserabsenkung durch die Rheinbraun entstanden seien. Ferner beschwerte er sich, dass der Forstwirtschaftsplan nicht in Session abgerufen werden kann.

 

Forstamtmann von der Heiden teilte mit, dass der Schadenersatz gegenüber der Rheinbraun bereits abgewickelt worden sei.

 

Stadtverordneter Volles erkundigte sich nach der Herkunft der Ökopunkte und des Einsatzes dieser.

 

Herr von der Heiden führte aus, dass aus der Neubepflanzung mit hochwertigeren Pflanzen nach Abholzung der Pappeln Punkte dem Ökokonto gutgeschrieben würden. Hier könne man mit einem Ökopunkt pro Quadratmeter rechnen. Ökopunkte könne man nicht für ersatzloses Abholzen von Wald einsetzen. Für die Errichtung eines Gewerbe- oder Neubaugebietes könne man anstelle der Anlegung von Ausgleichsflächen Ökopunkte einsetzen oder bei entsprechender Anlegung auch erzielen.

 

Stadtverordneter Volles fragte nach ob hier nicht Punkte für alte Fehler vergeben würden.

 

Herr von der Heiden antwortetet, dass zum Zeitpunkt der Pappelpflanzungen in den 50´er Jahren kaum anderes Pflanzgut zu erhalten war und die Pappeln gepflanzt wurden, um nicht noch mehr zerstörte Waldflächen an die Agrarwirtschaft zu verlieren.

 

Technischer Beigeordneter Mönter ergänzte, dass man aus Gründen der Vermarktung auch ertragreichere Holzmischungen anpflanzen könne, welche keine Punkte für das Ökokonto erzielen. Hier wähle man für die Zukunft eine nachhaltige und ökologische Mischung.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.