Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Rates zur Veräußerung des Straßenteilstückes wird die Verwaltung ermächtigt, das Verfahren zur Einziehung des in der Anlage dargestellten Straßenteilstückes nach § 7 StrWG NRW einzuleiten.


Stadtverordnete Brandt erklärte, dass die Bürgerliste dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Sie appelliere dennoch an die Verwaltung, den Lärmschutz im Rahmen des Bauvorhabens im Auge zu behalten. Sie hoffe, dass die Versprechungen der Verwaltung eingehalten würden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.