Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW an den Rat der Stadt Geilenkirchen.

 


Stadtverordneter Benden stellte fest, dass die Beschwerde der Anwohner der Fliegerhorstsiedlung abzusehen gewesen sei. Manche seien durch die Baumaßnahme in ihrer Existenz bedroht. Momentan befasse sich die Landesregierung anlässlich einer Unterschriftenaktion ebenfalls mit diesem Thema. Man müsse den Anwohnern Recht geben. Man sollte die Maßnahme mindestens um zwei Jahre verschieben. Dies führe sicherlich auch zu einer Entlastung der mit dieser Maßnahme betrauten Fachämter. Seine Fraktion beantrage eine geheime Abstimmung.

 

Stadtverordneter Kravanja unterstützte den Vorschlag der Grünen. Er wies darauf hin, dass die Maßnahme erstmals vor zwei Jahren im Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgetaucht sei. Im Gegensatz dazu sei die Sanierungsmaßnahme der Maarstraße in Lindern bereits vor vier Jahren im Haushalt eingeplant gewesen. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten hier dieselben Voraussetzungen geschaffen werden. Die Bürgerliste werde den Antrag aus diesem Grund unterstützten.

 

Stadtverordneter Banzet schlug vor, die Maßnahme bis zur Entscheidung der Landesregierung zu verschieben.  Dies müsse jedoch für alle bisher geplanten Straßenbaumaßnahmen gelten.

 

Stadtverordneter Benden regte an, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu formulieren: Die Maßnahmen würden solange verschoben, bis die Landesregierung in dieser Angelegenheit entschieden habe, mindestens jedoch für zwei Jahre. Darüber hinaus sei es in diesem Rat gute Sitte, dass geheim abgestimmt werde, wenn sich eine Fraktion dafür ausspreche.

 

Nachfolgend wurde darüber diskutiert, ob der Antrag der Bürger umformuliert werden dürfe. Herr Goertz fasste zusammen, dass dies nicht zulässig sei. Man müsse über den vorliegenden Antrag abstimmen. Sofern dieser abgelehnt werde, könne der Rat proaktiv einen Beschlussvorschlag entwickeln und über diesen abstimmen.

 

Stadtverordneter Kravanja verwies auf die Zuständigkeitsordnung. Der Haupt- und Finanzausschuss prüfe Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO inhaltlich und leite diese an das zur Entscheidung berechtigte Gremium weiter. Dies sei in diesem Fall der Rat oder der Umwelt- und Bauausschuss. Die Verwaltung könne damit beauftragt werden, einen Beschlussvorschlag aus den geäußerten Meinungen zu formulieren.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass der Haupt- und Finanzausschuss dafür zuständig sei, dem Rat eine Empfehlung zu geben. Die Verwaltung könne ihm diese Aufgabe nicht abnehmen.

 

Beigeordneter Mönter pflichtete ihm bei, dass sich die Verwaltung maximal an der im Haupt- und Finanzausschuss getroffenen Entscheidung orientieren könne. Sie könne jedoch nicht aus den verschiedenen Meinungen einen praktikablen Beschlussvorschlag herleiten. Eine solche Formulierung für den Beschlussvorschlag müsse von Seiten der Fraktionen entwickelt werden.

 

Stadtverordneter Jansen plädiere dafür, die Angelegenheit in die kommende Ratssitzung zu verschieben. Die Fraktionen der Bürgerliste, SPD und Grünen würden bis dahin einen gemeinsamen Antrag formulieren, der dem Tagesordnungspunkt beigefügt werden könne. Dem Bürgerantrag könne in dieser Form nicht zugestimmt werden.

 

Beigeordneter Brunen stellte in der darauf folgenden Diskussion darüber, ob der Umwelt- und Bauausschuss oder der Rat die zur Entscheidung berechtigte Stelle sei, Folgendes fest: In der Zuständigkeitsordnung sei geregelt, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung inhaltlich zu prüfen habe; dies sei in der vorangegangenen Diskussion geschehen. Die zur Entscheidung berechtigte Stelle sei in diesem Falle der Rat, da nur dieser seinen eigenen Beschluss abändern dürfe. Die Nachfrage des Stadtverordneten Weiler, ob es eine Sperrfrist für den Rat gibt, dass er nicht innerhalb von sechs Monaten erneut über ein Thema abstimmen dürfe, verneinte er. Anregungen und Beschwerden dürften ohne eine inhaltliche Prüfung zurückgewiesen werden, wenn das jeweilige Thema bereits in den vergangenen sechs Monaten aufgrund von Anregungen und Beschwerden in einem Gremium behandelt worden sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.