a)      Bürgermeister Schmitz hatte noch eine Mitteilung zu machen, bevor er den Stadtverordneten die Gelegenheit gab, Anfragen zu stellen:

In der Zeit vom 05.08.2003 bis 20.06.2007 sei durch die Bauunternehmung Tholen bei sieben Straßenbaumaßnahmen der Stadt Geilenkirchen Bettungsmaterial eingebaut worden, welches nicht dem Leistungsverzeichnis der jeweiligen Ausschreibung entsprochen habe. Bei vier Maßnahmen sei Natursteinsplitt, bei zwei Maßnahmen Splitt und bei einer Maßnahme Brechstein/Splitt-Gemisch ausgeschrieben worden. Eingebaut sei stattdessen ein Gemisch aus kupferhaltiger Hochofenschlacke und Quarzsand, bezeichnet als VIADUR-Bettungsmaterial. Im Verlauf des Jahres 2012 habe sich herausgestellt, dass dieses Bettungsmaterial schwermetallbelastet gewesen sei. Die Firma BUT sei zur Mängelbeseitigung, also zum Austausch des Bettungsmaterials, aufgefordert worden. Da die Bauunternehmung Tholen der Aufforderung zur Sanierung nicht nachgekommen sei, sei beim Landesgericht Aachen eine Schadensersatzklage eingereicht worden, mit dem Ergebnis, dass der Stadt in vier der sieben strittigen Baumaßnahmen Recht gegeben worden sei. In drei Fällen sei die Klage zurückgewiesen worden. Für die zurückgewiesenen Fälle habe die Stadt Geilenkirchen Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Die Entscheidung des OLG Köln liege zwischenzeitlich vor. Die Berufung habe Erfolg gehabt, sodass nun in allen Streitfällen Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Dieser belaufe sich zurzeit auf ca. 500.000 €, wobei beim Nachweis höherer tatsächlicher Sanierungskosten eine Nachforderung möglich sei. Maßgeblich für die Entscheidung des OLG sei gewesen, dass die Firma BUT die Stadt Geilenkirchen als Auftraggeber durch den Einbau des kontaminierten Bettungsmaterials arglistig getäuscht habe, mit der Folge, dass hierdurch eine verlängerte Verjährungsfrist gelte, die mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen beginne.

Eine Revision sei durch das OLG Köln ausdrücklich nicht zugelassen. Es bestehe für die Firma BUT jedoch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils gegen diese Entscheidung Zulassungsbeschwerde zu erheben. Das Verhalten der Firma BUT hinsichtlich dieser Möglichkeit bleibe abzuwarten. Erst nach Entscheidung hierüber würde die Rechtskraft des Urteils eintreten.

 

b)      Stadtverordneter Benden fragte nach, wie viel die Analyse inklusive des Vortrages von Frau Stock gekostet habe.

 

Herr Goertz erklärte, dass der Gesamtauftrag ca. 10.000 € umfasst habe.

 

Bürgermeister Schmitz schloss die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Er wünschte allen Anwesenden einen angenehmen Abend.