Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2019 mit 1,36 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,55 €/Frontmeter festgesetzt.
Stadtverordneter Kohnen erkundigte
sich, was mit dem Fehlbetragsausgleich aus dem Jahr 2017 gemeint sei.
Herr Goertz erläuterte, dass man im
Gebührenrecht dazu verpflichtet sei, eine Vorkalkulation zu erstellen. Dabei
wäge man ab, ob der jeweilige Bereich einen Überschuss oder einen Fehlbetrag
erreiche. Im Bereich der Straßenreinigung sei ein Fehlbetrag entstanden. Man
habe in diesem Falle die Möglichkeit, den Fehlbetrag innerhalb von vier Jahren
auszugleichen. In diesem Fall habe man sich dazu entschieden, den Ausgleich in
einem Jahr herzustellen, da es für den einzelnen Haushalt keine gravierende
Mehrbelastung darstelle. Prozentual gesehen mag die Veränderung groß aussehen,
faktisch gesehen handle es sich jedoch je nach Größe des Grundstückes um ca.
2 € im Jahr. Ein besonders Ereignis, das
zum Fehlbetrag geführt habe, sei nicht ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.