Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für das Jahr 2019 mit 1,36 €/Frontmeter, die Winterdienstgebühr mit 0,55 €/Frontmeter festgesetzt.

 


Stadtverordneter Kohnen erkundigte sich, was mit dem Fehlbetragsausgleich aus dem Jahr 2017 gemeint sei.

 

Herr Goertz erläuterte, dass man im Gebührenrecht dazu verpflichtet sei, eine Vorkalkulation zu erstellen. Dabei wäge man ab, ob der jeweilige Bereich einen Überschuss oder einen Fehlbetrag erreiche. Im Bereich der Straßenreinigung sei ein Fehlbetrag entstanden. Man habe in diesem Falle die Möglichkeit, den Fehlbetrag innerhalb von vier Jahren auszugleichen. In diesem Fall habe man sich dazu entschieden, den Ausgleich in einem Jahr herzustellen, da es für den einzelnen Haushalt keine gravierende Mehrbelastung darstelle. Prozentual gesehen mag die Veränderung groß aussehen, faktisch gesehen handle es sich jedoch je nach Größe des Grundstückes um ca. 2  € im Jahr. Ein besonders Ereignis, das zum Fehlbetrag geführt habe, sei nicht ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.