Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Herr Schnuis vom Ingenieurbüro RaumPlan beschrieb zunächst die Lage des Plangebietes mit der an den „Hartbaumpfad“ angebundenen Stichstraße und den jeweils ca. 20,00 m langen Abzweigungen zur Erschließung der Bauflächen.

Aufgrund von Eingaben aus der Öffentlichkeit sei das Baufensters im Bereich von den Grundstücken Tannenweg 1 und 3 aus gesehen geändert worden. Durch die Reduzierung des Baufensters in diesem Bereich um 2,00 m sei der Abstand zur Bestandsbebauung im Tannenweg vergrößert worden. Das verbleibende Baufenster im Plangebiet sei mit einer Tiefe von 12,00 m weiterhin auskömmlich.

Weiter habe man der Erschließungssituation Rechnung getragen und die Anzahl der durch den Bebauungsplan festgesetzten Wohneinheiten von zwei auf eine Wohneinheit reduziert.

 

Herr Benden lobte die sachgerechte Umsetzung der Eingaben aus der Bürgerschaft. Insgesamt sei der Bebauungsplan eine gelungene Maßnahme zur Innenverdichtung.       


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.