Bürgermeister Schmitz griff wie angekündigt das Thema Gewerbeflächen auf. Vor dem Hintergrund der fortdauernden Nachfrage und des zu Ende gehenden Flächenangebotes bestehe hier Handlungsbedarf. Neben dem Erwerb von in den Gewerbegebieten liegenden privaten Flächen sei man in stetigem Kontakt mit der Bezirksregierung, um neue Gewerbeflächen erschließen zu können. Er bat Herrn Alexander Jansen über das Ergebnis der Gespräche zu berichten.

 

Herr Jansen führte aus, dass es bislang möglich gewesen sei, Flächen bis zu 10 Hektar ohne Änderung des Gebietsentwicklungsplanes zu überplanen. Auf eine entsprechende landesplanerische Anfrage zu einer Fläche im Anschluss an das Gewerbegebiet Niederheid jenseits der Bundesstraße B 221 Richtung Gillrath/Hatterath wurde von der Bezirksregierung jedoch mitgeteilt, dass ein solches Verfahren trotz der guten Standortfaktoren so nicht mehr durchgeführt werden könne. Die Absage erfolgte mit dem Hinweis, vor Abschluss der zurzeit laufenden Regionalplanänderung bei der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde einen Antrag auf Änderung des Regionalplanes zu stellen, um so die Möglichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes und im Weiteren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erhalten. Angedacht für diese Vorhaben sei eine ca. 20 Hektar große Fläche nördlich und südlich der Püttstraße.  Die Umsetzung des Projektes sei ein aufwendiger Weg. Zur Einleitung der Regionalplanänderung sei zunächst eine Umweltprüfung durchzuführen. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse seien auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig und verwendbar. Mit der Erstellung einer derartigen Umweltprüfung, wie auch zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes, sei die Beauftragung eines externen Planungsbüros erforderlich. Man sei deshalb an das Planungsbüro Dr. Jansen aus Köln herangetreten und habe in einem Termin im Rathaus die Problemstellung erläutert, worauf das Ingenieurbüro ein entsprechendes bis zum April 2019 geltendes Angebot vorgelegt habe. Bevor ein Auftrag erteilt werden könne, seien jedoch noch Vergaberechtliche Vorschriften zu prüfen. Als Zeitfenster für eine Änderung des Regionalplanes und der zeitlich parallelen Bauleitplanung nannte er einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Ein großes Problem sah er in dem Erwerb der erforderlichen Flächen zur Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Mönter wies darauf hin, dass der Planungsauftrag aufgrund des finanziellen Umfanges ohnehin erst im Haushalt 2019 veranschlagt werden müsse. Auch aus seiner Sicht sei es bei der  aktuell schwierigen Marktlage auf dem Grundstücksmarkt das größte Problem, entsprechende Flächen bzw. Tauschflächen zu erwerben.

 

Zur Arbeit der Wirtschaftsförderung merkte er an, dass es gelungen sei, das Gelände der Firma Derichs Marder einer neuen Nutzung zuzuführen. Weiter sei man damit beschäftigt, die Liegenschaft „Korbwaren Hansen“ einer Umnutzung zuzuführen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weiler wurde bestätigt, dass das Autohaus Bischof aus Übach-Palenberg der neue Nutzer des Derichs Marder Geländes sei.