Beschluss:
Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und vom
Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst
Lagebericht und Anhang vom 27.06.2018 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach §
101 GO NRW geprüft worden.
Das Prüfungsergebnis ist im Bestätigungsvermerk festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2017 vom 27.06.2018 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.