Beschluss:
Vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Rates zur Veräußerung des Straßenteilstückes wird die Verwaltung ermächtigt, das Verfahren zur Einziehung des in der Anlage dargestellten Straßenteilstückes nach § 7 StrWG NRW einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.