Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Ausführung der beschlossenen Baumaßnahmen „Sanierung der Straßen im Bereich der Fliegerhorstsiedlung“ im westlichen Teil wird bis zum Jahr 2022 ausgesetzt. Die Vorbereitungen zur Maßnahmenausführung sind entsprechend dem avisierten Baubeginn in 2022 zu verschieben.

 

2.      Die weiteren anstehenden Straßenbaumaßnahmen werden bis zur endgültigen Novellierung des Kommunalabgabengesetzes ausgesetzt. Hierunter fallen die folgenden Straßen: Maarstraße, Brüllsche Straße, Blockstraße und Opheimer Benden.

 

 


Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Straßenbaumaßnahmen in der Fliegerhorstsiedlung losgelöst von den Anträgen zur Verschiebung anderer geplanter Straßenbaumaßnahmen betrachtet werden müssten. Er stelle im Namen der Fraktion der Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion den Antrag, die Ausführung der beschlossenen Baumaßnahme „Sanierung der Straßen im Bereich der Fliegerhorstsiedlung“ im westlichen Teil bis zum Jahr 2022 auszusetzen und die Vorbereitungen zur Maßnahmenausführung entsprechend dem neuen avisierten Baubeginn in 2022 zu verschieben. Weiterhin beantrage er, die Ausführung aller noch nicht begonnen Baumaßnahmen im Bereich der Straßenerneuerungen, die zu einer Straßenbaubeitragspflicht führen würden, auszusetzen, bis Klarheit über die Wirkung des vom Bund der Steuerzahler angestoßenen Bürgerbegehrens zur Zukunft der Straßenbaubeiträge herrsche. Hiermit wolle man den Anwohner/innen der Fliegerhorstsiedlung dieselbe Vorlaufzeit von vier Jahren geben wie den Betroffenen der übrigen Straßenbaumaßnahmen.

Den Antrag der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP, die Baumaßnahmen in zwei Teile aufzuteilen, um erst nach Beendigung des zweiten Abschnitts Beiträge zu erheben, halte er für rechtsmissbräuchlich. Darüber hinaus werde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, da die Anwohner/innen dieser Straßen hierdurch besser gestellt würden als jene, die in den vergangenen Jahren aufgrund ähnlicher Maßnahmen beitragspflichtig gewesen seien.

 

Stadtverordneter Weiler erklärte, dass die CDU-Fraktion dem zuvor eingereichten Vorschlag des Stadtverordneten Paulus folge und dieser als Antrag der CDU-Fraktion gelte. Man plädiere dafür, sowohl die Maßnahme als auch die Rechnungsstellung solange auszusetzen, bis die Neufassung des § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom Landtag verabschiedet worden sei. Stadtverordneter Kravanja habe angedeutet, dass der Bund der Steuerzahler anstrebe, die Straßenbaubeiträge generell flächendeckend abzuschaffen. Dies sei faktisch jedoch nicht möglich, da die Leistungen in jedem Fall von der Bevölkerung gezahlt werden müssten. Es sei nicht vorstellbar, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für Straßenbaumaßnahmen in Gänze übernehmen könne. Hierbei handle es sich um 135 – 160 Mio. Euro. Er wies weiterhin darauf hin, dass die Kommune bis zu vier Jahre nach Beendigung einer Straßenbaumaßnahme Zeit habe, die Anwohner/innen zur Zahlung des Beitrages aufzufordern.

 

Stadtverordneter Wolff stimmte dem Stadtverordneten Weiler in dem Punkt zu, dass die Straßenbaumaßnahmen von der Bevölkerung gezahlt werden müssten. Indes wies er darauf hin, dass die Sanierungsbedürftigkeit der Straßen in der Fliegerhorstsiedlung nicht neu sei; Anwohner hätten den Politikern bereits vor ca. sechs Jahren Fotos zukommen lassen, die dies belegen würden. In jedem Notarvertrag zum Kauf eines Hauses werde festgesetzt, dass Straßenbaubeiträge geleistet werden müssten. Zwar sei der Unmut der Anwohner/innen verständlich, jedoch könne man es der übrigen Bevölkerung nicht vermitteln, dass man hier eine Ausnahme mache. Bei vergangenen Straßenbaumaßnahmen wie in Teveren und Tripsrath hätten sich die Anwohner/innen ebenfalls gewehrt. Letztendlich würden es die Bürger/innen jedoch schätzen, in einem schönen Dorf zu wohnen. Schließlich steige der Wert der eigenen Immobilie durch die Aufwertung der Umgebung.

Darüber hinaus sei es falsch, anzunehmen, dass die Beiträge durch die Verschiebung der Maßnahmen geringer würden. Das Land NRW werde die Kommunen höchstwahrscheinlich nicht finanziell unterstützen. Es sei lediglich denkbar, dass der Spielraum zur Höhe der Beitragsverpflichtung vergrößert werde. Weiterhin sei zu bedenken, dass solche Baumaßnahmen in den nächsten drei Jahren um 15-20 % teurer würden. Demnach sei es falsch, die Maßnahmen zu verschieben.

 

Stadtverordneter Benden betonte, dass ein fairer Vergleich der Maßnahmen notwendig sei. Es seien alle bevorstehenden Straßenbaumaßnahmen über vier Jahre im Investitionsprogramm enthalten gewesen. Die Fliegerhorstsiedlung befände sich noch nicht so lange im Investitionsprogramm, da die BIMA vormals verpflichtet gewesen sei, für die Kosten aus Straßensanierungsmaßnahmen aufzukommen. Weiterhin hätten viele der Hausbesitzer/innen erst vor wenigen Jahren ihre Immobilien erworben und hätten demnach noch viele Schulden. Aus diesen Gründen hätten sich die Grünen, die SPD und die Bürgerliste auf den zu Beginn vorgestellten Antrag geeinigt, die Baumaßnahmen in der Fliegerhorstsiedlung mindestens bis 2022 zu verschieben.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte zum Redebeitrag des Stadtverordneten Wolff, dass man keine Grundsatzdiskussion über die Straßenbaubeiträge führen wolle; dies sei Sache des Landtages. Fakt sei, dass die Beitragsverpflichtung momentan für einige Menschen existenzgefährdend sei. Im Sinne der Gleichbehandlung müsse die Fliegerhorstsiedlung getrennt von den weiteren Straßenbaumaßnahmen betrachtet werden.

 

Stadtverordneter Mesaros erklärte die Zustimmung der Fraktion Für GK für die Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen in der Fliegerhorstsiedlung um vier Jahre. Den Antrag der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP würde er ebenfalls unterstützen wollen, da hierdurch kein Investitionsstau entstünde. Es müsse jedoch geprüft werden, ob diese Möglichkeit rechtlich haltbar sei.

 

Stadtverordneter Paulus betonte, dass die Bewohner/innen der Fliegerhorstsiedlung einer doppelten Belastung ausgesetzt wären, da sie neben den Straßenbaubeiträgen auch Kosten für die Kanalhausanschlüsse decken müssten. Es sei fast nicht möglich, diese Doppelbelastung als Normalverdiener zu stemmen. Darüber hinaus schließe er sich der Meinung seiner Vorredner an. Die übrigen Straßenbaumaßnahmen müssten zumindest bis zur Entscheidung auf Landesebene zurückgestellt werden. Erst dann sei es möglich, den Bürger/innen eine verbindliche Aussage zu geben.

 

Stadtverordneter Benden stellte fest, dass sich die Ratsmitglieder grundsätzlich einig über die weitere Vorgehensweise seien. Falls der Stadtverordnete Paulus und die CDU-Fraktion dem fraktionsübergreifenden Antrag zustimmen würden, würde er den Antrag zur geheimen Abstimmung zurückziehen.

 

Stadtverordneter Paulus erklärte, dass sein Antrag die Alternative beinhalte, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden könnten, ob die Baumaßnahmen noch vor der Entscheidungsfindung durch den Landtag durchgeführt werden sollten und erst nach der Neufassung des § 8 KAG abgerechnet werde.

 

Bürgermeister Schmitz formulierte einen Beschlussvorschlag, der seitens der Verwaltung entwickelt worden sei. Er schlug vor, dass die Verwaltung damit beauftragt werde, keine weiteren Schritte mehr zur Umsetzung der geplanten Straßenbaumaßnahmen vorzunehmen, bis der Rat sie hierfür wieder beauftrage.

 

Stadtverordneter Kuhn wies darauf hin, dass die Straßenbaumaßnahmen in das Investitionsprogramm aufgenommen worden seien, weil hier Handlungsbedarf bestehe. Die Haushaltsmittel seien hierfür bereits bereitgestellt worden und Förderungen bewilligt. Wenn sich weitere Kommunen dazu entschließen würden, ihre Straßenbaumaßnahmen aufzuschieben, müssten viele Unternehmen Mitarbeiter/innen entlassen, da sie keine Aufträge mehr bekommen würden. Er wies darauf hin, dass die Straßenbaumaßnahmen in der Jahn- und Quimperlestraße bis heute noch nicht abgerechnet worden seien.

 

Stadtverordneter Jansen erklärte, dass man, falls man sich dem Antrag der Fraktion Geilenkirchen bewegen! und FDP anschließe, die Bauleistungen vorerst gänzlich aus städtischen Mitteln bezahlen müsse. Hierdurch befände man sich wahrscheinlich bereits im kommenden Jahr in der Haushaltssicherung. Als sich die Stadt Geilenkirchen in der Haushaltssicherung befunden habe, hätten sich diese Investitionsmaßnahmen aufgestaut, weshalb sie jetzt nachgeholt würden. Er denke, dass es den Unternehmen zugemutet werden könne, die Maßnahmen aufzuschieben, da diese momentan sehr gut ausgelastet seien. 

 

Stadtverordnete Hensen erklärte, dass sie entgegen der grundsätzlichen Meinung der CDU-Fraktion für den fraktionsübergreifenden Antrag stimmen werde, um die Straßenbaumaßnahme in der Fliegerhorstsiedlung um vier Jahre zu verschieben. Dies sei mit ihrem Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden. Die Fliegerhorstsiedlung sei von den anderen Ortschaften, in denen Straßen saniert werden müssten, zu trennen. In einigen Gesprächen sei klar geworden, dass die Anwohner/innen der Fliegerhorstsiedlung nicht gegen die Straßenbaumaßnahmen seien, sondern diese nur verschieben wollen würden.

 

Beigeordneter Mönter wies darauf hin, dass mit der Verschiebung der Maßnahmen Risiken eintreten würden. In einigen Fällen könnten bereits bewilligte Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden. Weiterhin seien fast alle Straßenbaumaßnahmen auch an Kanalbaumaßnahmen geknüpft. Die Kanalsanierung sei in einem gewissen Rahmen jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Verwaltungsseitig seien die Anträge so interpretiert worden, dass lediglich die Straßenarbeiten, jedoch nicht die Kanalarbeiten ausgesetzt werden sollten.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass nicht zwingend damit zu rechnen sei, dass der Landtag die gesamte Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschließe. Eine andere Sozialstaffelung sei ebenso möglich. Falls beschlossen werde, dass alle Maßnahmen bis zur Entscheidung im Landtag verschoben würden, würden die Straßen der Fliegerhorstsiedlung dennoch früher als alle anderen Ortschaften saniert und abgerechnet. Er plädierte an den Stadtverordneten Paulus, dem fraktionsübergreifenden Antrag zuzustimmen.

 

Stadtverordneter Benden erläuterte, dass der Vorschlag der Verwaltung nicht präzise genug sei. Es müsse ein genauer Zeitrahmen festgelegt werden, um den betroffenen Bürgern/innen Planungssicherheit zu gewährleisten. Es sei schließlich ungewiss, wann der Landtag eine Entscheidung herbeiführe. Über den Beschlussvorschlag zur Verschiebung der  Straßenbaumaßnahmen in der Fliegerhorstsiedlung bis 2022 beantragte er eine geheime Abstimmung. Da über die weiteren Maßnahmen Einigkeit bestehe, sei hierfür keine geheime Abstimmung notwendig.

 

Stadtverordneter Benden präzisierte den fraktionsübergreifenden Antrag auf Nachfrage des Stadtverordneten Weiler dahingehend, dass der Baubeginn in der Fliegerhorstsiedlung im Jahr 2022 erfolgen soll. Stadtverordneter Weiler erklärte im Namen der CDU-Fraktion, dass man dem zustimmen werde.

 

Stadtverordneter Benden zog den Antrag zur geheimen Abstimmung zurück.

 

Der Rat einigte sich darauf, den fraktionsübergreifenden Antrag mit dem des Stadtverordneten Paulus zu kombinieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.