Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 114 wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.