Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Änderung der Satzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 


Stadtverordneter Jansen erklärte, dass die Stadt Geilenkirchen momentan mit einem Anteil von 15 % über dem Landesdurchschnitt bei der Kostenbeteiligung der Eltern liege. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe bereits im Jahr 2015 empfohlen, die Stufen der Beitragstabelle maximal in 10.000er Schritten festzusetzen und über dem Betrag von 100.000 Euro weitere Stufen einzurichten. Man habe in Geilenkirchen zwar die gleiche Beitragstabelle wie in andere Kommunen, allerdings nicht die gleichen Beiträge. Es sei notwendig, Eltern bis zu einem Einkommen von 38.000 Euro jährlich von der Beitragspflicht zu befreien.

 

Stadtverordneter Speuser erklärte, dass es darauf ankäme, was das Gesetz vorsehe; der Landesschnitt sei hierbei außer Acht zu lassen. Er ergänzte, dass die GPA empfehle, die Beitragsbefreiung bis zu einem Jahreseinkommen von lediglich 20.000 Euro festzusetzen.

 

Stadtverordneter Kleinen wies darauf hin, dass die vom Stadtverordneten Jansen aufgeworfene Thematik nicht Teil dieses Tagesordnungspunktes sei. Es handle sich hier lediglich um die Satzungsänderung.

 

Stadtverordneter Jansen führte aus, dass die Gemeindeprüfungsanstalt eine neue Empfehlung herausgegeben habe, nach der die Beitragstabelle erst bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro starten möge.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Bürgerliste der Satzungsänderung zustimmen werde. Die Überschrift des Tagesordnungspunktes schließe eine Diskussion über Alternativlösungen nicht aus. Dennoch beschließe man an dieser Stelle den im Haupt- und Finanzausschuss entstandenen Konsens. Es sei festzuhalten, dass die Mehrheit des Rates über diesen Konsens hinaus Veränderungen in der Beitragsstaffelung herbeiführen wolle.

 

Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass er in seiner Haushaltsrede mitgeteilt habe, dass die Grünen-Fraktion im kommenden Jahr einen neuen Antrag zur Änderung der Beitragsstaffelung einbringen werde.

 

Stadtverordneter Weiler verdeutlichte, dass die gesetzlichen Regelungen für die Arbeit des Rates und der Verwaltung verbindlich seien. Die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt hätten keinen Rechtscharakter.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.